Sitzung: 20.12.2010 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: 30/540/2010
Sachverhalt:
Siehe Vorlage
30/540/2010 und VA H 15.11.2010.
Auf Anfrage von Rh M. Schulz teilt FBL Hesebeck mit, dass
grundsätzlich Wahlplakate für öffentliche Wahlwerbung erlaubnisfrei sind. Nicht
mehr möglich ist (aufgrund der Satzung), das Aufhängen von Plakaten an
Straßenbeleuchtungsmasten. Das Aufstellen von sogenannten Aufstellern ist lt.
Satzung möglich.
Nach Vortrag durch FBL Hesebeck und den im VA H am 15.11.2010 empfohlenen Änderungen fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) beschließt die Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an
Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) mit Gebührentarif. Die Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.