Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Sachverhalt:

Siehe Vorlage 30/540/2010 und VA H 15.11.2010.

 

Auf Anfrage von  Rh M. Schulz teilt FBL Hesebeck mit, dass grundsätzlich Wahlplakate für öffentliche Wahlwerbung erlaubnisfrei sind. Nicht mehr möglich ist  (aufgrund der Satzung),  das Aufhängen von Plakaten an Straßenbeleuchtungsmasten. Das Aufstellen von sogenannten Aufstellern ist lt. Satzung möglich. 

 

Nach Vortrag durch FBL Hesebeck und den im VA H am 15.11.2010 empfohlenen Änderungen fasst der Rat folgenden  

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt die Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) mit Gebührentarif. Die Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.