Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Durch die Mehrkosten des Turnhallenneubaus in Hitzacker (Elbe), hat der Rat der SG Elbtalaue am 18.03.2010 beschlossen, für die Finanzierung u.a. das Brückenbauwerk am Gümser Schleusengraben zurückzustellen. Die Kosten hierfür beliefen sich auf der Grundlage einer Kostenschätzung aus dem Jahre 2008 auf 210.000 €. Im Laufe des Jahres teilte dann die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL), Lüneburg, mit, dass die für eine Förderung beantragten Gemeindeverbindungswege nicht die erforderlichen Förderkriterien erfüllen würden. Für diese Investitionen ist ein Eigenanteil in Höhe von 270.000 € im Haushalt 2010 eingeplant. Da diese Mittel nicht mehr gebunden waren, konnte für die Umsetzung des Turnhallenneubaus eine Umfinanzierung erfolgen, mit dem Ziel, das Brückenbauwerk doch noch zu realisieren. Da die vorliegende Kostenschätzung bereits zwei Jahre alt war und damit erhebliche Preissteigerungen, insbesondere durch die Konjunkturpakete und damit verbundenen positiven Auslastungen der Baufirmen einhergingen, wurde vorsorglich eine neue Kostenkalkulation vorgenommen, die nunmehr mit einer Gesamtinvestition für das Brückenbauwerk Gümser Schleusengraben in Höhe von rund 260.000 € abschließt.

Die überplanmäßige Ausgabe kann aus dem verbliebenen Eigenanteil des Wirtschaftswegebaus finanziert werden. Auf Grund des schlechten Zustandes des Brückenbauwerkes und der daraus bereits resultierenden Tonagebeschränkung sollte die Maßnahme möglichst kurzfristig umgesetzt werden.

 

Fachdienstleiter Donnerstag erläutert der Sachverhalt der Vorlage. Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder erläutert er, dass es sich um die Brücke an der Seedorfer Seite des Gümser Sees an der Gemeindeverbindungsstraße D 25 (Breese/Marsch – Seedorf) handelt.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 50.000 € für die Finanzierung des Brückenbauwerkes am Gümser Schleusengraben (D 25) zu.