Sitzung: 19.10.2010 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 30/540/2010
Sachverhalt:
Die Verwaltung
wurde vom Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) beauftragt, eine
Sondernutzungssatzung zu erarbeiten, die u.a. Regelungen zur Plakatierung
enthalten soll. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat zwischenzeitlich beschlossen,
dass die Plakatierung ausschließlich auf Plakatwänden an den Einfallstraßen
erfolgen soll. Allerdings würde in der
Zeit vom Inkrafttreten der Sondernutzungssatzung (01.01.2011) bis zur
Aufstellung der Plakatwände keine Plakatierung möglich sein. Die Beschaffung
und Aufstellung der Wände ist abhängig von der Haushaltsgenehmigung, sowie der
Vorlage der Baugenehmigungen. Voraussichtlicher Zeitpunkt wäre das 3.Quartal
2011.
Sofern die
Beschlussfassung auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs erfolgt, ist eine
Prüfung und Genehmigung im Rahmen der Normenprüfung im Sinne der
EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht erforderlich.
Ratsherr Zühlke
übernimmt um 19:18 den Vorsitz.
Fachdienstleiter
Herr Donnerstag trägt den Sachverhalt entsprechend der Vorlage vor und weist daraufhin, dass unter „Finanzielle
Auswirkungen“ irrtümlich 5 statt 4 Plakatwände aufgeführt sind.
Herr
Donnerstag trägt weiter vor, dass nur 3 Plakatwände an den
Einfallstraßen aufgestellt werden sollten. Nach seiner Auffassung kann die
vorgesehene Plakatwand in der Gelderländer Straße entfallen, da diese Straße
nicht die Bedeutung hat wie die Dannenberger Straße und die Lüneburger Straße.
Außerdem würden durch den Wegfall der
Plakatwand Kosten eingespart.
Ratsherr Wieczorek
erkundigt sich nach der erlaubnispflichtigen Sondernutzung nach § 2 Abs.1
Ziffern 5 und 6 des Satzungsentwurfes.
Fachbereichsleiter
Herr Donnerstag erwidert zu Ziffer 5, dass gerade das Verteilen von
Werbematerial mit politischen und religiösen Inhalten nicht unter die
erlaubnispflichtige Sondernutzung fällt. Zu Ziffer 6 trägt er vor, das es extra
Werbefahrzeuge gibt, deren Einsatz aber zeitlich begrenzt wird.
Vorsitzender Herr
Westdörp übernimmt um 19:25 Uhr wieder den Vorsitz.
Ratsherr Wieczorek
sieht einen Widerspruch in § 7 (1) Ziffer 3 zwischen den erlaubnisfreien und
den anzeigepflichtigen Nutzungen.
Fachbereichsleiter
Herr Donnerstag erläutert, dass die Werbung mit religiösen und politischen
Inhalten vom Grundgesetz her gewollt ist, jedoch die Anzeigepflicht nicht
ausschließt.
Desweiteren
erkundigt sich Ratsherr Wieczorek nach einer Übergangsregelung für bestehende
Verträge.
Fachbereichsleiter
Herr Donnerstag weist daraufhin, dass dieses in § 10 geregelt ist.
Die Anfrage von Rh.
N. Schulz nach einer Regelung von Brauchtumsveranstaltungen wird von
Fachbereichsleiter Herr Donnerstag mit Hinweis auf § 7 (1) Ziffer 7 beantwortet.
Ratsherr Wedler
spricht sich dafür aus, dass nur 3 Plakatwände aufgestellt werden und dass bei
Bedarf eine nachgekauft werden könnte.
Gleichzeitig fragt er an, mit welchen Einnahmen durch die Plakatwände gerechnet
werden kann.
Fachdienstleiter
Herr Donnerstag erwidert, dass auf Grund verschiedener Faktoren die Frage nicht
beantwortet werden kann. Einnahmen bei der Stadt Dannenberg können nicht zum
Vergleich herangezogen werden, weil dort
keine Plakatwände vorhanden sind.
Ratsherr Wedler
beantragt gemäß dem Beschlussvorschlag mit dem Zusatz zu empfehlen, dass nur 3
Plakatwände aufgestellt werden (Gelderländer Straße zunächst nicht).
Vorsitzender Herr
Westdörp lässt über den Antrag von Ratsherrn Wedler abstimmen.
Der Ausschuss
empfiehlt einstimmig entsprechend dem Antrag.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) beschließt die Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an
Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) mit Gebührentarif. Die Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.
Es sind nur 3 Plakatwände
aufzustellen (Gelderländer Straße zunächst nicht).