Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5

Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde vom Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) beauftragt, eine Sondernutzungssatzung zu erarbeiten, die u.a. Regelungen zur Plakatierung enthalten soll. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat zwischenzeitlich beschlossen, dass die Plakatierung ausschließlich auf Plakatwänden an den Einfallstraßen erfolgen soll.  Allerdings würde in der Zeit vom Inkrafttreten der Sondernutzungssatzung (01.01.2011) bis zur Aufstellung der Plakatwände keine Plakatierung möglich sein. Die Beschaffung und Aufstellung der Wände ist abhängig von der Haushaltsgenehmigung, sowie der Vorlage der Baugenehmigungen. Voraussichtlicher Zeitpunkt wäre das 3.Quartal 2011.

Sofern die Beschlussfassung auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs erfolgt, ist eine Prüfung und Genehmigung im Rahmen der Normenprüfung im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht erforderlich.

 

Ratsherr Zühlke übernimmt um 19:18 den Vorsitz.

 

Fachdienstleiter Herr Donnerstag trägt den Sachverhalt entsprechend der Vorlage vor  und weist daraufhin, dass unter „Finanzielle Auswirkungen“ irrtümlich 5 statt 4 Plakatwände aufgeführt sind.

 

 Herr  Donnerstag trägt weiter vor, dass nur 3 Plakatwände an den Einfallstraßen aufgestellt werden sollten. Nach seiner Auffassung kann die vorgesehene Plakatwand in der Gelderländer Straße entfallen, da diese Straße nicht die Bedeutung hat wie die Dannenberger Straße und die Lüneburger Straße. Außerdem würden durch den Wegfall  der Plakatwand  Kosten eingespart. 

 

Ratsherr Wieczorek erkundigt sich nach der erlaubnispflichtigen Sondernutzung nach § 2 Abs.1 Ziffern 5 und 6 des Satzungsentwurfes.

 

Fachbereichsleiter Herr Donnerstag erwidert zu Ziffer 5, dass gerade das Verteilen von Werbematerial mit  politischen  und religiösen Inhalten nicht unter die erlaubnispflichtige Sondernutzung fällt. Zu Ziffer 6 trägt er vor, das es extra Werbefahrzeuge gibt, deren Einsatz aber zeitlich begrenzt wird.

 

Vorsitzender Herr Westdörp übernimmt um 19:25 Uhr wieder den Vorsitz.

 

Ratsherr Wieczorek sieht einen Widerspruch in § 7 (1) Ziffer 3 zwischen den erlaubnisfreien und den anzeigepflichtigen Nutzungen. 

Fachbereichsleiter Herr Donnerstag erläutert, dass die Werbung mit religiösen und politischen Inhalten vom Grundgesetz her gewollt ist, jedoch die Anzeigepflicht nicht ausschließt.

 

Desweiteren erkundigt sich Ratsherr Wieczorek nach einer Übergangsregelung für bestehende Verträge.

Fachbereichsleiter Herr Donnerstag weist daraufhin, dass dieses in § 10 geregelt ist.

Die Anfrage von Rh. N. Schulz nach einer Regelung von Brauchtumsveranstaltungen wird von Fachbereichsleiter Herr Donnerstag mit Hinweis auf § 7 (1) Ziffer 7  beantwortet.

 

Ratsherr Wedler spricht sich dafür aus, dass nur 3 Plakatwände aufgestellt werden und dass bei Bedarf eine  nachgekauft werden könnte. Gleichzeitig fragt er an, mit welchen Einnahmen durch die Plakatwände gerechnet werden kann.

Fachdienstleiter Herr Donnerstag erwidert, dass auf Grund verschiedener Faktoren die Frage nicht beantwortet werden kann. Einnahmen bei der Stadt Dannenberg können nicht zum Vergleich herangezogen werden, weil  dort keine Plakatwände vorhanden sind.

 

Ratsherr Wedler beantragt gemäß dem Beschlussvorschlag mit dem Zusatz zu empfehlen, dass nur 3 Plakatwände aufgestellt werden (Gelderländer Straße zunächst nicht).

 

Vorsitzender Herr Westdörp lässt über den Antrag von Ratsherrn Wedler abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig entsprechend dem Antrag.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt die Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) mit Gebührentarif. Die Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.

Es sind nur 3 Plakatwände aufzustellen (Gelderländer Straße zunächst nicht).