Sitzung: 28.10.2010 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/489/2010
Im Rahmen der
Förderung des ländlichen Wegebaus müssen die Wege, die 2012 ausgebaut werden
sollen, bis spätestens zum 15.01.2011 bei der Behörde für Geoinformation,
Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) angemeldet werden.
Folgender Weg ist
für die Beantragung vorgesehen:
- WZ 112/113 (nördlich von Sellien); Die
Ausbaustrecke beginnt ab der Einmündung von der B 191 in der Ortschaft
Sellin. Der Weg verläuft in nördlicher Richtung und endet nach 880 m vor
einem Waldsaum. Der Weg soll in wassergebundener Bauweise hergestellt
werden. Da der Weg im Landschaftsschutzgebiet liegt muss bei der Unteren
Naturschutzbehörde eine Zulässigkeitserklärung beantragt werde
Nach der Beratung fasst der Rat den
Beschluss:
Für die Aufnahme in
das Förderprogramm des ländlichen Wegebaus nach der ZILE-Richtlinie wird der
Ausbau des Wirtschaftsweges WZ 112/113 in der Gemarkung Sellien (ab B 191 bis
Dorfende) für das Jahr 2012 beantragt.