Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Im Rahmen der Förderung des ländlichen Wegebaus müssen die Wege, die 2012 ausgebaut werden sollen, bis spätestens zum 15.01.2011 bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) angemeldet werden.

Folgender Weg ist für die Beantragung vorgesehen:

  • WZ 112/113 (nördlich von Sellien); Die Ausbaustrecke beginnt ab der Einmündung von der B 191 in der Ortschaft Sellin. Der Weg verläuft in nördlicher Richtung und endet nach 880 m vor einem Waldsaum. Der Weg soll in wassergebundener Bauweise hergestellt werden. Da der Weg im Landschaftsschutzgebiet liegt muss bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Zulässigkeitserklärung beantragt werde

 

Nach der Beratung fasst der Rat den

 


Beschluss:

Für die Aufnahme in das Förderprogramm des ländlichen Wegebaus nach der ZILE-Richtlinie wird der Ausbau des Wirtschaftsweges WZ 112/113 in der Gemarkung Sellien (ab B 191 bis Dorfende) für das Jahr 2012 beantragt.