Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Da der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, hat der Rat gemäß § 68 Abs. 7 NGO auf Vorschlag des Bürgermeisters einen allgemeinen Vertreter (Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen.

 

Auf Vorschlag des Bgm Harms fasst der Rat einstimmig die

 


Beschlüsse:

1.       Der Rat beauftragt auf Vorschlag des Bürgermeisters gem. § 68 Abs. 7 NGO stellv. Bgm Ulrich Dreyer mit der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters.

 

2.       Der allgemeine Vertreter wird gem. §§ 195, 6 NBG für die Dauer der Wahlperiode (bis zum 31.10.2011) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

 

Stellvertretender Bürgermeister Dreyer legt den Diensteid ab und Bgm Harms händigt die Ernennungsurkunde aus.