Sitzung: 23.11.2010 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1/512/2010
Da der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, hat der Rat gemäß § 68 Abs. 7 NGO auf Vorschlag des Bürgermeisters einen allgemeinen Vertreter (Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen.
Auf Vorschlag des Bgm Harms fasst der Rat einstimmig die
Beschlüsse:
1. Der Rat beauftragt auf Vorschlag des Bürgermeisters gem. § 68 Abs. 7 NGO stellv. Bgm Ulrich Dreyer mit der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters.
2. Der allgemeine Vertreter wird gem. §§ 195, 6 NBG für die Dauer der Wahlperiode (bis zum 31.10.2011) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Stellvertretender Bürgermeister Dreyer
legt den Diensteid ab und Bgm Harms händigt die Ernennungsurkunde aus.