Sitzung: 12.10.2010 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/330/2010
Nach
der Prüfung der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe)
und den daraus gewonnenen Erfahrungen, konnten diese relativ zeitnah auf die 1.
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gusborn angewendet werden.
Insbesondere
musste die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden
Recht angepasst werden.
Die im
Dezember 2009 begonnene Prüfung ist kürzlich abgeschlossen worden.
Das RPA
bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften
entspricht, und sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Schuldenlage der Gemeinde Gusborn vermittelt.
Die
Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes vom 15.11.2005 (Nds.
GVBl. S. 342) zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom Rat der Gemeinde
beschlossen werden.
Stellv. Bgm
Beckmann erklärt, dass der Dokumentation und dem Prüfbericht entnommen werden
konnte, dass die Eröffnungsbilanz der Gemeinde alle Vermögenswerte umfasst und
korrekt darstellt. Begründete und nachweisliche Beanstandungen können noch in
den folgenden 4 Jahren zu Berichtigungen führen. Aufgrund der Darlegungen kann
er der vorgelegten Eröffnungsbilanz zustimmen.
Rh Struck erwartet,
dass die Abschreibungen in den Haushalten weitere Berücksichtigung finden und
zu Verbesserungen führen. Die Eröffnungsbilanz sollte im Zusammenhang mit dem
nächsten Haushalt beschlossen werden.
Herr Maatsch verweist darauf, dass die Vermögenswerte entsprechend den
Bewertungsrichtlinien und unter Berücksichtigung der verbindlichen
Abschreibungszeiträume laut Abschreibungstabelle erfasst werden und
diese vom Prüfungsamt in den
Bilanzen geprüft werden. Die
Haushaltsbelastung durch Abschreibungen wird sich etwa ab 2007 durch das
Auslaufen von Abschreibungszeiträumen verschiedener Investitionsmaßnahmen
verringern. Allerdings sind die Herstellungs-/Anschaffungswerte von
Anlagegütern für zurückliegende Jahre noch zu erfassen. Inwieweit diese
Veränderungen der Abschreibungen sich auf die Folgebilanzen auswirken werden,
lässt sich derzeit nicht konkret sagen.
Nach der Beratung
fasst der Rat auf Antrag des Rh Cohrs, gemäß Vorlage zu entscheiden, den
Beschluss:
Die 1.
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gusborn zum 01.01.2004 (Anlage nebst Dokumentation) wird beschlossen.