Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Nach der Prüfung der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und den daraus gewonnenen Erfahrungen, konnten diese relativ zeitnah auf die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gusborn angewendet werden.

Insbesondere musste die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden Recht angepasst werden.

Die im Dezember 2009 begonnene Prüfung ist kürzlich abgeschlossen worden.

Das RPA bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Gusborn vermittelt.

Die Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes vom 15.11.2005 (Nds. GVBl. S. 342) zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom Rat der Gemeinde beschlossen werden.

 

Stellv. Bgm Beckmann erklärt, dass der Dokumentation und dem Prüfbericht entnommen werden konnte, dass die Eröffnungsbilanz der Gemeinde alle Vermögenswerte umfasst und korrekt darstellt. Begründete und nachweisliche Beanstandungen können noch in den folgenden 4 Jahren zu Berichtigungen führen. Aufgrund der Darlegungen kann er der vorgelegten Eröffnungsbilanz zustimmen.

 

Rh Struck erwartet, dass die Abschreibungen in den Haushalten weitere Berücksichtigung finden und zu Verbesserungen führen. Die Eröffnungsbilanz sollte im Zusammenhang mit dem nächsten Haushalt beschlossen werden.

 

Herr Maatsch verweist darauf, dass die Vermögenswerte entsprechend den Bewertungsrichtlinien und unter Berücksichtigung der verbindlichen Abschreibungszeiträume laut Abschreibungstabelle erfasst werden und diese vom Prüfungsamt in den Bilanzen geprüft werden. Die Haushaltsbelastung durch Abschreibungen wird sich etwa ab 2007 durch das Auslaufen von Abschreibungszeiträumen verschiedener Investitionsmaßnahmen verringern. Allerdings sind die Herstellungs-/Anschaffungswerte von Anlagegütern für zurückliegende Jahre noch zu erfassen. Inwieweit diese Veränderungen der Abschreibungen sich auf die Folgebilanzen auswirken werden, lässt sich derzeit nicht konkret sagen.

 

Nach der Beratung fasst der Rat auf Antrag des Rh Cohrs, gemäß Vorlage zu entscheiden, den

 

 


Beschluss:

Die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gusborn zum 01.01.2004 (Anlage nebst Dokumentation) wird beschlossen.