Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Bgm Ringel erläutert folgenden Sachstand:

Der Rat der Gemeinde Gusborn hat in seiner Sitzung am 07.02.2005 (VII/20) unter TOP 10 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Gemeinde Gusborn übernimmt von der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in Zadrau, Flurstück 220/3 der Flur 1 der Gemarkung Zadrau.“

Die Samtgemeinde hatte die Nutzung des FF-Gerätehauses in Zadrau aufgegeben.

Die Dorfgemeinschaft Zadrau war und ist weiterhin an der Nutzung des FF-Gerätehauses interessiert, haben sich aber nicht als Verein o.ä. gegründet und haben auch nicht die Absicht, dieses zu tun.

Die Dorfgemeinschaft will dieses Feuerwehrgerätehaus für bestimmte Zwecke nutzen und dafür das Gebäude und das Gelände in einem ordnungsgemäßen Zustand halten.

 

Zur Nutzung des Gebäudes muss der Rat keinen Vertrag abschließen.

Der Rat kann durch Beschluss die Nutzung festlegen und bei etwaigen Änderungen durch einen erneuten Beschluss diesen Änderungen Rechnung tragen.

 

Rh Struck fragt, wer aus der Dorfgemeinschaft fester Ansprechpartner sein wird.

Die Nutzung und evtl. auftretende Fragen in diesem Zusammenhang werden vom Bürgermeister der Gemeinde entsprechend des Ratsbeschlusses geklärt.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Rat den

 

 


Beschluss:

Der Dorfgemeinschaft Zadrau wird die kostenlose Nutzung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Zadrau, Flurstück 220/3 der Flur 1 der Gemarkung Zadrau gestattet. Das Grundstück und Gebäude sind fortlaufend in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

Der Bürgermeister ist in allen Nutzungsangelegenheiten zuständiger Ansprechpartner.