Sitzung: 12.10.2010 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/507/2010
Bgm Ringel erläutert folgenden Sachstand:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn hat in seiner Sitzung am 07.02.2005 (VII/20) unter TOP 10
folgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeinde
Gusborn übernimmt von der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) das ehemalige Feuerwehrgerätehaus
in Zadrau, Flurstück 220/3 der Flur 1 der Gemarkung Zadrau.“
Die Samtgemeinde
hatte die Nutzung des FF-Gerätehauses in Zadrau aufgegeben.
Die
Dorfgemeinschaft Zadrau war und ist weiterhin an der Nutzung des
FF-Gerätehauses interessiert, haben sich aber nicht als Verein o.ä. gegründet
und haben auch nicht die Absicht, dieses zu tun.
Die
Dorfgemeinschaft will dieses Feuerwehrgerätehaus für bestimmte Zwecke nutzen
und dafür das Gebäude und das Gelände in einem ordnungsgemäßen Zustand halten.
Zur Nutzung des
Gebäudes muss der Rat keinen Vertrag abschließen.
Der Rat kann durch
Beschluss die Nutzung festlegen und bei etwaigen Änderungen durch einen
erneuten Beschluss diesen Änderungen Rechnung tragen.
Rh Struck fragt,
wer aus der Dorfgemeinschaft fester Ansprechpartner sein wird.
Die Nutzung und
evtl. auftretende Fragen in diesem Zusammenhang werden vom Bürgermeister der
Gemeinde entsprechend des Ratsbeschlusses geklärt.
Nach kurzer
Beratung fasst der Rat den
Beschluss:
Der Dorfgemeinschaft Zadrau wird die
kostenlose Nutzung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Zadrau, Flurstück
220/3 der Flur 1 der Gemarkung Zadrau gestattet. Das Grundstück und Gebäude
sind fortlaufend in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Der
Bürgermeister ist in allen Nutzungsangelegenheiten zuständiger Ansprechpartner.