Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

 

Die Betonplatte ist erforderlich, damit eine Kontaminierung des Untergrundes vermieden wird und um die Fläche mit schweren Fahrzeugen befahren zu können. Der Bauantrag ist rechtzeitig zu stellen, um das Projekt nicht zu gefährden.

Als Anlage ist eine Baukostenschätzung des Architekturbüros Schmitz-Mohr + Wölk und Partner beigelegt. Die Kostenschätzung für die Gemeinde Clenze ist vergleichbar mit der für die Gemeinde Zernien. Die Ausschreibung erfolgt dann kreisweit für alle Betonplatten durch den Maschinenring.

 

Die Finanzierung erfolgt durch die Einnahme einer erhöhten Pacht (bisher 600,-- € p.a. ab 2011 800,-- € p.a.) und durch die Erstattung durch den Maschinenring, die zurzeit 5 €/t beträgt. Im Jahre 2009 wurden 205 t abgeliefert, was einer Einnahme von ca. 1.000,-- € jährlich entspricht.

 

Bei dem Vertrag handelt es sich nicht um die Grüngutannahme, sondern darum, dass der Maschinenring einen Vertrag benötigt, um  die Fläche nutzen zu können. Die Grüngutannahme ist hiervon getrennt zu sehen.

Herr Siems-Wedhorn gibt zu bedenken, dass die Gemeinde eigentlich nicht zuständig ist und nur Kosten übernehmen soll. Er regt an, das Grundstück dem Maschinenring zur Verfügung zu stellen.

Von Rh Wittkopf kommt der Vorschlag, mit dem Maschinenring ggf. einen Erbpachtvertrag abzuschließen.
Aufgrund der ungeklärten Fragen kommt von den Stellv. Bgm Beutler und Donat der Vorschlag, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und den Vertrag neu zu verhandeln bzw. zu überarbeiten.

Nach Aussprache fasst der Rat den Beschluss, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.