Sitzung: 22.09.2010 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/414/2010
Sachverhalt:
Die Betonplatte ist erforderlich, damit eine Kontaminierung
des Untergrundes vermieden wird und um die Fläche mit schweren Fahrzeugen
befahren zu können. Der Bauantrag ist rechtzeitig zu stellen, um das Projekt
nicht zu gefährden.
Als Anlage ist eine Baukostenschätzung des Architekturbüros
Schmitz-Mohr + Wölk und Partner beigelegt. Die Kostenschätzung für die Gemeinde
Clenze ist vergleichbar mit der für die Gemeinde Zernien. Die Ausschreibung
erfolgt dann kreisweit für alle Betonplatten durch den Maschinenring.
Die Finanzierung erfolgt durch die Einnahme einer erhöhten
Pacht (bisher 600,-- € p.a. ab 2011 800,-- € p.a.) und durch die Erstattung
durch den Maschinenring, die zurzeit 5 €/t beträgt. Im Jahre 2009 wurden 205 t
abgeliefert, was einer Einnahme von ca. 1.000,-- € jährlich entspricht.
Bei dem Vertrag
handelt es sich nicht um die Grüngutannahme, sondern darum, dass der
Maschinenring einen Vertrag benötigt, um
die Fläche nutzen zu können. Die Grüngutannahme ist hiervon getrennt zu
sehen.
Herr Siems-Wedhorn gibt zu bedenken, dass die Gemeinde eigentlich nicht
zuständig ist und nur Kosten übernehmen soll. Er regt an, das Grundstück dem
Maschinenring zur Verfügung zu stellen.
Von Rh Wittkopf
kommt der Vorschlag, mit dem Maschinenring ggf. einen Erbpachtvertrag
abzuschließen.
Aufgrund der ungeklärten Fragen kommt von den Stellv. Bgm Beutler und Donat der
Vorschlag, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und den Vertrag neu zu
verhandeln bzw. zu überarbeiten.
Nach Aussprache fasst der Rat den Beschluss, den Tagesordnungspunkt zu
vertagen.