Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Bei Neubildung von Ausschüssen infolge einer Änderung des Stärkeverhältnisses im Rat ist für alle Ausschüsse die Neubesetzung der Vorsitze erforderlich.

 

Für jeden der unter dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt gebildeten Fachausschüsse ist gemäß § 51 Abs. 8 NGO eine Ausschussvorsitzende oder ein Ausschussvorsitzender zu bestimmen. Für die Verteilung der Vorsitze im so genannten „Zugreifverfahren“ gilt das Höchstzahlenverfahren nach d’Hondt.

 

In der sich daraus ergebenden Reihenfolge können die Fraktionen und Gruppen einen der noch verfügbaren Ausschussvorsitze für sich beanspruchen und dafür ein Ratsmitglied benennen, das dem jeweiligen Ausschuss angehört. Die Vertretung der Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Es bietet sich jedoch an, dass die Fraktion oder Gruppe, die die Ausschussvorsitzende oder den Ausschussvorsitzenden stellt, auch die Vertreterin oder den Vertreter aus den dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern benennt.

 

Im vorliegenden Fall hat die Gruppe CDU-Voß für beide Ausschüsse das Zugriffsrecht.

 

Der Zugriff der Fraktionen und Gruppen auf die Ausschussvorsitze und die Benennung der Vorsitzenden und Vertreterin oder Vertreter ist vom Rat zur Kenntnis zu nehmen; eines Feststellungsbeschlusses bedarf es nicht.

 

Berechnungsbeispiele können der Anlage zur Neubildung der Ratsausschüsse entnommen werden.

Folgende Ausschussvorsitzende werden von der Gruppe CDU/Voß benannt:

Bau- und Umweltausschuss:
Rh Christian Carmienke

Ausschuss für Stadtentwicklung:
stellv. Bgm Kurt Behning.