Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

Aufgrund der Neubildung des Verwaltungsausschusses verlieren die stellvertretenden Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister ihre Funktion, da sie für den Moment der Neubildung nicht mehr Beigeordnete sind. Da sie auch keinen Anspruch darauf haben, erneut in den Verwaltungsausschuss entsandt zu werden, müssen die stellvertretenden Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister neu gewählt werden.

 

Gemäß § 68 Abs. 6 in Verbindung mit § 61 Abs. 6 NGO wählt der Rat aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, die sie oder ihn bei der repräsentativen Vertretung der Stadt, bei der Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschl. der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsmitglieder und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten. Diese Aufzählung der Aufgaben ist abschließend.

 

Die Vertretung des Bürgermeisters nach § 61 Abs. 6 NGO ist eine Verhinderungsvertretung. Sie sind somit nicht ständige Vertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.

 

Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Vertretung, wenn sie bestehen soll. Wird keine Reihenfolge festgelegt, gelten die Vertreterinnen und Vertreter als gleichberechtigt.

 

Die Vertretung findet gemäß § 68 Abs. 6 NGO bei Verhinderung des Bürgermeisters auch beim Ratsvorsitz statt.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter führen die Bezeichnung „stellvertretende Bürgermeisterin“ oder „stellvertretender Bürgermeister“.

 

Für die Wahl gelten die Regelungen des § 48 NGO.

Rh Herzog schlägt vor, für die Stadt Dannenberg (Elbe) nur noch zwei Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen.
Rh Schwidder unterstützt – auch angesichts immer knapper werdender Kassen – diesen Vorschlag.
Rf Felber weist darauf hin, dass die Kosten bei der ersten Wahl von drei Stellvertretern bereits gesenkt werden und somit gleichgeblieben sind.
Nach kurzer Aussprache beschließt der StRat mit
14 JA-Stimmen und 7 NEIN-Stimmen drei gleichberechtigte Vertreter/innen zu wählen.

Rh Carmienke schlägt für die Gruppe CDU/Voß folgende Kandidaten vor:

Rf Felber
Rh Siemke
Rh Behning

Rh Fathmann erklärt, dass es bisher gute Tradition war, einen Stellvertreter aus einer anderen Fraktion/Gruppe zu wählen und schlägt als Kandidatin Rf Hesebeck vor, da die Gruppe BL/Hesebeck jetzt die zweitstärkste Gruppe ist.

StDir Meyer stellt klar, dass nur Beigeordnete des Verwaltungsausschusses gewählt werden dürfen. Da Rf Hesebeck diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist ihre Nominierung nicht möglich.

Bgm Voß leitet die offene Wahl:

 

Rf Felber                             11 JA-Stimmen                 2 Nein-Stimmen                              8 Enthaltungen.

Rh Siemke                          11 Ja-Stimmen                 2 Nein-Stimmen                              8 Enthaltungen

 

Rh Behning                        12  Ja-Stimmen                2 Nein-Stimmen                              7 Enthaltungen

Alle drei Bewerber haben damit die im ersten Wahlgang erforderliche absolute Mehrheit der Stimmen erreicht.
Auf Befragen erklären sie, dass sie die Wahl annehmen.