Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 7

Sachverhalt:

Nachdem der Rat bereits den Verzicht des Ratsherrn Selber gem. § 37 Abs. 2 NGO mit Beschluss festgestellt hat, ist nunmehr im Sinne des § 68 Abs. 1 NGO aus der Mitte des Rates eine neue Bürgermeisterin bzw. ein neuer Bürgermeister zu wählen.

 

Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.

 

Da momentan ein Verwaltungsausschuss besteht, haben entgegen der Situation in der konstituierenden Sitzung auch die Fraktionen und Gruppen ein Vorschlagsrecht, bei denen das Los über einen Sitz im bestehenden Verwaltungsausschuss entschieden hat.

 

Fraktionen oder Gruppen, die lediglich ein Grundmandat haben, sind allerdings nicht vorschlagsberechtigt.

 

Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters wird gemäß den Bestimmungen des § 48 NGO durchgeführt und wird von einem der stellvertretenden Bürgermeister geleitet.

 

Der bereits in der konstituierenden Sitzung gem. § 70 Abs. 1 NGO für die Dauer der Wahlperiode gefasste Beschluss, dass der Bürgermeisterin oder der Bürgermeister nur die repräsentative Vertretung der Gemeinde (Stadt), den Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss, die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Stadtdirektorin oder dem Stadtdirektor, die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtbelehrung obliegen, gilt weiter fort.

Stellv. Bgm Siemke leitet die Wahl und bittet um Wahlvorschläge.

Stellv. Bgm Felber schlägt als Bürgermeisterkandidat für die Gruppe CDU/Voß
Ratsherrn Günter Voß
vor.

Rh Dr. Lange schlägt für die Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen
Rf Elke Mundhenk
vor.

Rh Carmienke beantragt geheime Wahl.

Als Stimmenauszähler werden benannt:

Rh Carmienke
Rh Schumacher

Stellv. Bgm Siemke ruft die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Wahl auf.

Die Auszählung der Stimmzettel ergibt folgendes Ergebnis:
Bewerber Rh Voß                                                          14 Stimmen
Bewerberin Rf Mundhenk                                           7 Stimmen

Damit hat Rh Voß die im 1. Wahlgang erforderliche absolute Mehrheit der Stimmen erreicht.



Beschluss:

Der Rat wählt nach den Bestimmungen des § 48 NGO aus seiner Mitte als neuen Bürgermeister Rh Günter Voß.

Auf Befragen erklärt Rh Voß , dass er die Wahl zum Bürgermeister annimmt.

Er übernimmt den Vorsitz.

Bgm Voß bedankt sich für die Wahl zum Bürgermeister und für das in ihn gesetzte Vertrauen. Er macht deutlich, dass es ihm durchaus bewusst ist, welch verantwortungsvolle Aufgabe er nach dem Ausscheiden von Herrn Selber jetzt zu meistern hat. Er hofft auf die Unterstützung des Rates, weiterhin gemeinsam beste Entscheidungen zum Wohle der Stadt Dannenberg (Elbe) herbeizuführen.