Sitzung: 13.09.2010 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/471/2010
Rh Schaper-Biemann
verweist auf die Broschüre „Empfehlungen zur landschaftsgerechten Heckenpflege
unter besonderer Berücksichtigung der Straßen- und Wegeunterhaltung“ des
Landkreises Lüchow-Dannenberg, die allen Ratsmitgliedern vorliegt.
Anhand konkreter Beispiele
erläutert er die Notwendigkeit, die Empfehlungen und Vorgehensweisen
einzuhalten, um der Entwicklung der Natur genügend Raum zu geben. Personen, die
für die Gemeinde und in ihrem Auftrage landschaftspflegerische Maßnahmen
durchführen, sollten grundsätzlich über das fachgerechte Arbeiten informiert
sein und die Empfehlungen einhalten.
Bgm Harms verweist
darauf, dass der Zugang zu den landwirtschaftlichen Flächen garantiert werden
muss und manchmal Hecken weit auf private Grundstücksflächen reichen. Diese
müssen geschnitten werden und aus Kostengründen auch mitunter recht stark
zurück geschnitten werden.
Ratsmitglieder
sprechen sich dafür aus, dass die Empfehlungen beachtet und eine richtige
Schneide- und Sägetechnik angewandt werden soll.
Der Rat fasst
mehrheitlich den
Beschluss:
Die Gemeinde
Karwitz schließt sich den Empfehlungen zur landschaftsgerechten Heckenpflege
unter besonderer Berücksichtigung der Straßen- und Wegeunterhaltung des
Landkreises Lüchow-Dannenberg, in der derzeitigen Fassung, an und wird sie im Gemeindegebiet
anwenden.