Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Rh Schaper-Biemann verweist auf die Broschüre „Empfehlungen zur landschaftsgerechten Heckenpflege unter besonderer Berücksichtigung der Straßen- und Wegeunterhaltung“ des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die allen Ratsmitgliedern vorliegt.

Anhand konkreter Beispiele erläutert er die Notwendigkeit, die Empfehlungen und Vorgehensweisen einzuhalten, um der Entwicklung der Natur genügend Raum zu geben. Personen, die für die Gemeinde und in ihrem Auftrage landschaftspflegerische Maßnahmen durchführen, sollten grundsätzlich über das fachgerechte Arbeiten informiert sein und die Empfehlungen einhalten.

 

Bgm Harms verweist darauf, dass der Zugang zu den landwirtschaftlichen Flächen garantiert werden muss und manchmal Hecken weit auf private Grundstücksflächen reichen. Diese müssen geschnitten werden und aus Kostengründen auch mitunter recht stark zurück geschnitten werden.

 

Ratsmitglieder sprechen sich dafür aus, dass die Empfehlungen beachtet und eine richtige Schneide- und Sägetechnik angewandt werden soll.

Der Rat fasst mehrheitlich den

 


Beschluss:

Die Gemeinde Karwitz schließt sich den Empfehlungen zur landschaftsgerechten Heckenpflege unter besonderer Berücksichtigung der Straßen- und Wegeunterhaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, in der derzeitigen Fassung, an und wird sie im Gemeindegebiet anwenden.