Sitzung: 23.08.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/416/2010
StDir. Meyer trägt vor:
Die Maßnahme „Modellprojekt Ostbahnhof“ ist
ein Projekt aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Wachstumskonzept der
Stadt Dannenberg (Elbe) und wird aus EFRE-Mitteln zur Förderung der Erneuerung
und Entwicklung städtischer Gebiete mit einer 75%‘igen Förderung unterstützt.
Im Rahmen des Aufnahmeerlasses wurde seinerzeit ein Gesamtbudget von
1.140.000,00€ für die Umsetzung aller städtebaulichen Maßnahmen der Priorität
1, eingeschlossen der Bauleitplanung, zur Verfügung gestellt. Mittlerweile sind
bereits die Projekte B-Plan Ratswiesen (erforderlich für die Erweiterung der
Fa. nya-nordiska), Verbreiterung des Fußweges und Bau der Arkade „Schmidt“,
sowie die Sanierung, der Umbau und die
Neugestaltung des Jugendzentrums
abgeschlossen.
Hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahme
„Modellprojekt Ostbahnhof“ sind nach der bewilligten Förderung erhebliche
Mehrkosten entstanden. Zum einen wurde im Gebäude Hausschwamm festgestellt, der
zwingend behandelt werden muss. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca.
115.000,00€. Ferner wurde das Gebäude selbst, entgegen vorheriger Aussagen, im
Laufe des Baugenehmigungsverfahrens zum Baudenkmal erklärt. Somit können die
geplanten kostengünstigeren Kunststofffenster nicht mehr eingebaut werden. Als
Auflage der Baugenehmigung sieht die Denkmalbehörde nunmehr zumindest den
Einbau von Holzfenstern vor, was nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führt,
sondern auch in Anbetracht des vorhandenen Hausschwamms, nicht umsetzbar ist.
Durch die Verwendung von Holz würde dem Schwamm letztendlich wieder „Nahrung“
für die weitere Verbreitung zugeführt. Als Alternative bleibt nur der Einbau
von Metallfenstern. Dadurch entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 125.000,00€.
Weitere, sich aus der Baugenehmigung ergebende Kosten, belaufen sich auf ca.
16.000,00€. Somit erhöhen sich die Gesamtkosten der Maßnahme um insgesamt
256.000,00€.
Um das Gesamtprojekt dennoch umsetzen zu
können, ist es erforderlich, die Förderung des Gesamtbudgets zu bündeln. Das
bedeutet, dass folgende Projekte aus der Priorität 1 nicht mehr im Rahmen der
EFRE-Förderung umgesetzt werden können:
·
Teilabriss
für die Entwicklung und Reaktivierung des Ratskellers (die künftige Finanzierung
erfolgt über Wirtschaftsförderung)
·
Bauleitplanung
Die
Änderung der B-Pläne Schul- und Kulturzentrum, sowie Mühlentor, die Änderung
des F-Planes und das Gutachten über die Inwertsetzung des Thielenburger See
(diese Maßnahmen sind in den jeweiligen Haushalten zu veranschlagen).
Da es sich bei dem
Modellprojekt Ostbahnhof um den Erhalt und die Belebung des Eingangstores von
Dannenberg (Elbe) handelt, sowie um vorbereitende Maßnahmen für die Umsetzung
der Gestaltung und Nutzung des Innenbereiches durch die Diakonie, sollte
unbedingt an der Umsetzung festgehalten werden.
Rh Brüggemann ist
verwundert darüber, dass nach den Denkmalvorschriften Kunststofffenster nicht
genehmigungsfähig sind.
Ausschussvorsitzende
Barbara Felber schließt sich dem an und äußert ihr Unverständnis über die
erhöhten Forderungen der Denkmalpflege. Bisher war der Ostbahnhof nicht
unter Denkmalschutz gestellt. Das
Gebäude jetzt im Nachhinein für denkmalwürdig zu erklären, ist eine fragwürdige
Vorgehensweise.
In der
anschließenden Diskussion kommt Unmut darüber auf, dass Mehrkosten in
beträchtlicher Höhe entstehen. Wenn diese denkmalrechtlichen Forderungen
erhoben werden, so der Ausschuss, sollte die Denkmalpflegerin des Landkreises
dazu gehört werden.
Rh Tapper äußert
sein Befremden darüber, dass im Bahnhofsgebäude Hausschwamm gefunden worden
ist. Schon vor dem Kauf des Bahnhofes, so erinnert sich Rh Tapper, wurde ein
Gutachten erstellt, um den Kaufpreis zu ermitteln. Warum der Hausschwamm in
diesem Gutachten nicht berücksichtigt wurde, ist ihm unverständlich.
Der Hausschwamm ist
erst nach Öffnung der Zwischendecken gefunden worden und war bei der
Inaugenscheinnahme nicht erkennbar. Auch haben die Altakten der Bahn keine
Hinweise enthalten.
Dem Stadtrat, so
Holger Tapper, ist versichert worden, dass keine Schäden im Gebäude vorhanden
sind. Dass nun plötzlich anderslautende Aussagen getroffen werden, muss dazu
führen, dass der Kaufvertrag anzufechten ist. Auch die nachträgliche unter
Denkmalschutzstellung des Gebäudes ist mehr als fragwürdig.
Rh Tapper schlägt
vor, die Maßnahme zunächst nicht fortzuführen, bis eine Klärung der Sachlage
herbeigeführt ist.
StDir. Meyer
erläutert, dass bereits ein Fachanwalt eingeschaltet worden ist, wobei
Erfolgschancen für die Minderung des Kaufpreises nicht gesehen werden. Dennoch
war der Kauf des Gebäudes s.E. mit 60.000,00 € günstig, wobei der bauliche Zustand
jedem bekannt war.
Rh Erwin Schumacher
ist der Auffassung, der Bahnhof sei geschenkt noch zu teuer und sieht
Planungsfehler als gegeben.
Rh Schumacher
verweist darauf, dass der Steuerzahler die Mehrkosten aufbringen muss. Er
stellt sich die Frage, ob auch die Diakonie Mehrkosten übernimmt.
StDir. Meyer
erläutert, dass die Diakonie bereit ist, entsprechend ihrer finanziellen
Möglichkeiten den Innenausbau zu finanzieren. Auch hier gibt es Mehrkosten. Von
Planungsfehlern könne auch keine Rede sein. Für eine umfassende Voruntersuchung
hätte die Stadt im Vorfeld sicherlich mehr als 100.000,-- € investieren müssen.
Ausschussvorsitzende
Barbara Felber stellt die Frage, da aufgrund des Hausschwammes keine
Holzfenster verwendet werden dürfen, ob es möglich ist, einen Dachstuhl aus
Holz zu installieren.
StDir. Meyer
erläutert, dass es eine konstruktive Trennung geben wird. Aus diesem Grunde ist
der Dachstuhl aus Holz möglich.
Noch einmal wird
die Forderung laut, dass die Denkmalpflege des Landkreises die Beweggründe
deutlich machen muss, weshalb der Bahnhof unter Denkmalschutz gestellt wurde.
Rh Christian Lange
hält es für wichtig, mit der Denkmalpflege konstruktiv zusammenzuarbeiten und
sie nicht für bestimmte Vorgehensweisen verantwortlich zu machen, die evtl. von
der Denkmalpflege nicht zu vertreten sind.
Rh Dr. Praetsch
fragt an, ob, wenn die Baumaßnahme nicht weitergeführt werden wird, ein Verfall
von Fördermitteln die Folge sein wird.
Dies wird bejaht.
Bis zum 31.12.2011 läuft die Bewilligungs- und Abrechnungsphase für den Bahnhof
in Dannenberg (Elbe). Arbeiten, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht erledigt und
abgerechnet sind, können bei der Aufrechnung der Fördersumme nicht mehr
berücksichtigt werden.
Ausschussvorsitzende
Barbara Felber beantragt, die Denkmalpflegerin des Landkreises zur nächsten
Ausschusssitzung einzuladen. Weitergehende Informationen sind notwendig.
Der Antrag wird
einstimmig angenommen.
Abschließend
empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss folgenden
Beschluss:
Die Restmittel aus
dem Gesamtbudget ISEK werden zur Verwirklichung des Modellprojektes Ostbahnhof
(Juniorbahnhof) gebündelt.
Die weiteren bisher in Priorität 1 befindlichen Projekte werden, sofern sie zur
Verwirklichung des städtebaulichen Zieles noch erforderlich sind, in den
Haushalten veranschlagt und umgesetzt.