Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

StDir. Meyer trägt vor:

Die Maßnahme „Modellprojekt Ostbahnhof“ ist ein Projekt aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Wachstumskonzept der Stadt Dannenberg (Elbe) und wird aus EFRE-Mitteln zur Förderung der Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete mit einer 75%‘igen Förderung unterstützt. Im Rahmen des Aufnahmeerlasses wurde seinerzeit ein Gesamtbudget von 1.140.000,00€ für die Umsetzung aller städtebaulichen Maßnahmen der Priorität 1, eingeschlossen der Bauleitplanung, zur Verfügung gestellt. Mittlerweile sind bereits die Projekte B-Plan Ratswiesen (erforderlich für die Erweiterung der Fa. nya-nordiska), Verbreiterung des Fußweges und Bau der Arkade „Schmidt“, sowie die Sanierung, der Umbau und die Neugestaltung des Jugendzentrums abgeschlossen.

Hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahme „Modellprojekt Ostbahnhof“ sind nach der bewilligten Förderung erhebliche Mehrkosten entstanden. Zum einen wurde im Gebäude Hausschwamm festgestellt, der zwingend behandelt werden muss. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 115.000,00€. Ferner wurde das Gebäude selbst, entgegen vorheriger Aussagen, im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens zum Baudenkmal erklärt. Somit können die geplanten kostengünstigeren Kunststofffenster nicht mehr eingebaut werden. Als Auflage der Baugenehmigung sieht die Denkmalbehörde nunmehr zumindest den Einbau von Holzfenstern vor, was nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führt, sondern auch in Anbetracht des vorhandenen Hausschwamms, nicht umsetzbar ist. Durch die Verwendung von Holz würde dem Schwamm letztendlich wieder „Nahrung“ für die weitere Verbreitung zugeführt. Als Alternative bleibt nur der Einbau von Metallfenstern. Dadurch entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 125.000,00€. Weitere, sich aus der Baugenehmigung ergebende Kosten, belaufen sich auf ca. 16.000,00€. Somit erhöhen sich die Gesamtkosten der Maßnahme um insgesamt 256.000,00€.

Um das Gesamtprojekt dennoch umsetzen zu können, ist es erforderlich, die Förderung des Gesamtbudgets zu bündeln. Das bedeutet, dass folgende Projekte aus der Priorität 1 nicht mehr im Rahmen der EFRE-Förderung umgesetzt werden können:

·        Teilabriss für die Entwicklung und Reaktivierung des Ratskellers (die künftige Finanzierung erfolgt über Wirtschaftsförderung)

·        Bauleitplanung

Die Änderung der B-Pläne Schul- und Kulturzentrum, sowie Mühlentor, die Änderung des F-Planes und das Gutachten über die Inwertsetzung des Thielenburger See (diese Maßnahmen sind in den jeweiligen Haushalten zu veranschlagen).

 

Da es sich bei dem Modellprojekt Ostbahnhof um den Erhalt und die Belebung des Eingangstores von Dannenberg (Elbe) handelt, sowie um vorbereitende Maßnahmen für die Umsetzung der Gestaltung und Nutzung des Innenbereiches durch die Diakonie, sollte unbedingt an der Umsetzung festgehalten werden.

 

Rh Brüggemann ist verwundert darüber, dass nach den Denkmalvorschriften Kunststofffenster nicht genehmigungsfähig sind.

Ausschussvorsitzende Barbara Felber schließt sich dem an und äußert ihr Unverständnis über die erhöhten Forderungen der Denkmalpflege. Bisher war der Ostbahnhof nicht unter  Denkmalschutz gestellt. Das Gebäude jetzt im Nachhinein für denkmalwürdig zu erklären, ist eine fragwürdige Vorgehensweise.

 

In der anschließenden Diskussion kommt Unmut darüber auf, dass Mehrkosten in beträchtlicher Höhe entstehen. Wenn diese denkmalrechtlichen Forderungen erhoben werden, so der Ausschuss, sollte die Denkmalpflegerin des Landkreises dazu gehört werden.

 

Rh Tapper äußert sein Befremden darüber, dass im Bahnhofsgebäude Hausschwamm gefunden worden ist. Schon vor dem Kauf des Bahnhofes, so erinnert sich Rh Tapper, wurde ein Gutachten erstellt, um den Kaufpreis zu ermitteln. Warum der Hausschwamm in diesem Gutachten nicht berücksichtigt wurde, ist ihm unverständlich.

 

Der Hausschwamm ist erst nach Öffnung der Zwischendecken gefunden worden und war bei der Inaugenscheinnahme nicht erkennbar. Auch haben die Altakten der Bahn keine Hinweise enthalten.

 

Dem Stadtrat, so Holger Tapper, ist versichert worden, dass keine Schäden im Gebäude vorhanden sind. Dass nun plötzlich anderslautende Aussagen getroffen werden, muss dazu führen, dass der Kaufvertrag anzufechten ist. Auch die nachträgliche unter Denkmalschutzstellung des Gebäudes ist mehr als fragwürdig.

Rh Tapper schlägt vor, die Maßnahme zunächst nicht fortzuführen, bis eine Klärung der Sachlage herbeigeführt ist.

 

StDir. Meyer erläutert, dass bereits ein Fachanwalt eingeschaltet worden ist, wobei Erfolgschancen für die Minderung des Kaufpreises nicht gesehen werden. Dennoch war der Kauf des Gebäudes s.E. mit 60.000,00 € günstig, wobei der bauliche Zustand jedem bekannt war.

 

Rh Erwin Schumacher ist der Auffassung, der Bahnhof sei geschenkt noch zu teuer und sieht Planungsfehler als gegeben.

Rh Schumacher verweist darauf, dass der Steuerzahler die Mehrkosten aufbringen muss. Er stellt sich die Frage, ob auch die Diakonie Mehrkosten übernimmt.

 

StDir. Meyer erläutert, dass die Diakonie bereit ist, entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten den Innenausbau zu finanzieren. Auch hier gibt es Mehrkosten. Von Planungsfehlern könne auch keine Rede sein. Für eine umfassende Voruntersuchung hätte die Stadt im Vorfeld sicherlich mehr als 100.000,-- € investieren müssen.

 

Ausschussvorsitzende Barbara Felber stellt die Frage, da aufgrund des Hausschwammes keine Holzfenster verwendet werden dürfen, ob es möglich ist, einen Dachstuhl aus Holz zu installieren.

StDir. Meyer erläutert, dass es eine konstruktive Trennung geben wird. Aus diesem Grunde ist der Dachstuhl aus Holz möglich.

 

Noch einmal wird die Forderung laut, dass die Denkmalpflege des Landkreises die Beweggründe deutlich machen muss, weshalb der Bahnhof unter Denkmalschutz gestellt wurde.

 

Rh Christian Lange hält es für wichtig, mit der Denkmalpflege konstruktiv zusammenzuarbeiten und sie nicht für bestimmte Vorgehensweisen verantwortlich zu machen, die evtl. von der Denkmalpflege nicht zu vertreten sind.

 

Rh Dr. Praetsch fragt an, ob, wenn die Baumaßnahme nicht weitergeführt werden wird, ein Verfall von Fördermitteln die Folge sein wird.

Dies wird bejaht. Bis zum 31.12.2011 läuft die Bewilligungs- und Abrechnungsphase für den Bahnhof in Dannenberg (Elbe). Arbeiten, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht erledigt und abgerechnet sind, können bei der Aufrechnung der Fördersumme nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Ausschussvorsitzende Barbara Felber beantragt, die Denkmalpflegerin des Landkreises zur nächsten Ausschusssitzung einzuladen. Weitergehende Informationen sind notwendig.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Abschließend empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss folgenden

 


Beschluss:

Die Restmittel aus dem Gesamtbudget ISEK werden zur Verwirklichung des Modellprojektes Ostbahnhof (Juniorbahnhof) gebündelt.
Die weiteren bisher in Priorität 1 befindlichen Projekte werden, sofern sie zur Verwirklichung des städtebaulichen Zieles noch erforderlich sind, in den Haushalten veranschlagt und umgesetzt.