Sitzung: 02.09.2010 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/412/2010
Die Stadt Dannenberg (Elbe) unterhält im Stadtgebiet (ohne Ortsteile) eine Straßenbeleuchtungsanlage mit 752 Lichtpunkten. Die Bestandsdatenermittlung macht u. a. deutlich, dass gegenwärtig 68,6% der städtischen Leuchten (516 Leuchten) mit Hochdruck-Quecksilberdampflampen (HQL) betrieben werden (siehe Anlage zur Vorlage). HQL-Lampen sind in der EU ab dem Jahre 2015 nicht mehr zum Verkauf zugelassen. Mit Hilfe eines Sanierungsplanes soll der nicht unerhebliche Energieverbrauch, durch den Ersatz bzw. die Umrüstung der ineffizienten Lampen und Leuchten, reduziert werden. Die Maßnahmen führen zu einer nachhaltigen Minderung der aus dem Stromverbrauch der Straßenbeleuchtungsanlagen resultierenden CO 2-Immissionen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die derzeit in Dannenberg (Elbe) zum Einsatz kommenden Leuchtmittel stellen einen vielfältigen Mix an gängigen und zum Teil veralteten Leuchtmitteltypen mit unterschiedlichen Watttagen dar. Anhand des Alters der Leuchten (siehe Anlage zur Vorlage) wird vielfach bereits der dringend erforderlich Handlungsbedarf deutlich. Um mit den vorhandenen Mitteln eine weitreichende Energieeffizienz zu erreichen, sollte die Erneuerung der Leuchtenköpfe forciert werden. Die Umrüstung auf so wenig unterschiedliche Leuchten und Leuchtmittel als möglich ist erstrebenswert und dürfte zukünftig zu einem geringeren Unterhaltungsaufwand führen. Es sollte Straßenzugweise nach Alter der Leuchten vorgegangen werden. Die im Rahmen der Stadtsanierung im Innenstadtbereich aufgestellten „Schmuckleuchten“ (überwiegend Schirm- und Zylinderleuchten) wurden bereits nach und nach auf Energiesparleuchten umgerüstet. Da v.g. „Schmuckleuchten“ allesamt neueren Baujahres sind, ist eine weiterreichende Umrüstung dieser Leuchten gegenwärtig zu vernachlässigen. Die Straßenbeleuchtung wird den aktuellen Anforderungen entsprechend auf moderne, effiziente Lampen- und Leuchtentechnik umgerüstet. Nach Abschluss der Maßnahme werden sich Energieeinsparungen von ca. 50% ergeben.
FBL Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage. Die jährlichen Strombezugskosten betragen 85.000 €,
davon im Stadtbereich ca. 65.000 €. Für den Austausch aller Leuchtenköpfe bzw.
Leuchtmittel im Stadtbereich sind 140-145.000 € aufzuwenden zzgl. der Lampen in
den Ortsteilen. Der Einsatz moderner NAV-Technik ergibt ein Einsparpotential
von ca. 50%. Es ist von einer Amortisationszeit von ca. 6 Jahren auszugehen.
Es wurde ein vergleichendes
Angebot für NAV-Technik und LED-Technik eingeholt. Danach kostet ein
Leuchtmittelaustausch mit Spiegeltechnik bei NAV ca. 540 € pro Leuchte bei
einer Haltbarkeit von ca. 25.000 Stunden.
Bei LED-Technik (24 LEDs) kostet der Austausch ca. 2.400 € pro Leuchte
bei einer Haltbarkeit von ca. 50.000 Stunden. Bei geringerer Leistung und dem
Austausch nur des Leuchteinsatzes betragen die Kosten ca. 240 € gegenüber 1.100
€.
In einem Baugebiet bei Reppenstedt hat die E.ON LED-Musterleuchten mir
verschiedenen Leuchtstärken aufgebaut.
Rh Herzog weist auf U.A.N.-Broschüren über
Lichttechnik hin.
Rh Auer fragt nach den zukünftigen laufenden
Wartungskosten.
FBL Hesebeck erläutert, dass die Wartungskosten z.Z.
ca. 20.000 € betragen (ca. 11.000 € E.ON und ca. 9.000 € andere). Derzeit
erfolgt der Leuchtmittelaustausch bei Ausfall der Leuchtmittel. Er schlägt
einen zukünftigen gruppenweisen Austausch der Leuchten nach z.B. 5 Jahren vor.
Dadurch kann der lfd. Unterhaltungsaufwand verringert werden und alte Lampen
mit schlechtem Wirkungsgrad und hohem Verbrauch können vermieden werden.
Rh Herzog hat Wartungskosten der Stadt von z.Z. ca. 26
€ pro Straßenlampe errechnet. Er bitte um Informationen über die Wartungskosten
anderer Kommunen.
Auf Nachfrage von Rh Tapper bestätigt FBL Hesebeck,
dass geplant ist, für die neuen Leuchten Wartungsverträge auszuschreiben.
Rh Auer schlägt vor, den Austausch nach
Einsparmöglichkeit vorzunehmen und dabei die Ortsteile mit zu berücksichtigen
und nicht erst im Anschluss an den Stadtbereich.
Rh Schild und FBL Hesebeck tragen vor, dass das größte
Einsparpotential im Stadtbereich liegt, weil höhere Masten mit größerer
Leuchtstärke und geringere Standortabstände gegeben sind und die
Straßenbeleuchtung z.T. nachts nicht abgeschaltet wird, wie in den Dörfern.
Rh Schild weist darauf hin, dass der Verkauf von
HQL-Technik ab 2015 nicht mehr zulässig ist, die vorhandenen HQL-Leuchten aber
weiter genutzt werden dürfen.
Nach Abschluss der Beratung empfiehlt der Ausschuss
folgenden
Beschluss:
Zur Verbesserung
der Energieeffizienz wird die Straßenbeleuchtung durch den Austausch der
Leuchtenköpfe umgerüstet.
Zum Einsatz kommen moderne, effiziente Lampen- und Leuchtentechniken.
Die erforderlichen finanziellen Mittel der Folgejahre werden über den Haushalt
2011 zur Verfügung gestellt.