Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Die Stadt Dannenberg (Elbe) unterhält im Stadtgebiet (ohne Ortsteile) eine Straßenbeleuchtungsanlage mit 752 Lichtpunkten. Die Bestandsdatenermittlung macht u. a. deutlich, dass gegenwärtig 68,6% der städtischen Leuchten (516 Leuchten) mit Hochdruck-Quecksilberdampflampen (HQL) betrieben werden (siehe Anlage zur Vorlage). HQL-Lampen sind in der EU ab dem Jahre 2015 nicht mehr zum Verkauf zugelassen. Mit Hilfe eines Sanierungsplanes soll der nicht unerhebliche Energieverbrauch, durch den Ersatz bzw. die Umrüstung der ineffizienten Lampen und Leuchten, reduziert werden. Die Maßnahmen führen zu einer nachhaltigen Minderung der aus dem Stromverbrauch der Straßenbeleuchtungsanlagen resultierenden CO 2-Immissionen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die derzeit in Dannenberg (Elbe) zum Einsatz kommenden Leuchtmittel stellen einen vielfältigen Mix an gängigen und zum Teil veralteten Leuchtmitteltypen mit unterschiedlichen Watttagen dar. Anhand des Alters der Leuchten (siehe Anlage zur Vorlage) wird vielfach bereits der dringend erforderlich Handlungsbedarf deutlich. Um mit den vorhandenen Mitteln eine weitreichende Energieeffizienz zu erreichen, sollte die Erneuerung der Leuchtenköpfe forciert werden. Die Umrüstung auf so wenig unterschiedliche Leuchten und Leuchtmittel als möglich ist erstrebenswert und dürfte zukünftig zu einem geringeren Unterhaltungsaufwand führen. Es sollte Straßenzugweise nach Alter der Leuchten vorgegangen werden. Die im Rahmen der Stadtsanierung im Innenstadtbereich aufgestellten „Schmuckleuchten“ (überwiegend Schirm- und Zylinderleuchten) wurden bereits nach und nach auf Energiesparleuchten umgerüstet. Da v.g. „Schmuckleuchten“ allesamt neueren Baujahres sind, ist eine weiterreichende Umrüstung dieser Leuchten gegenwärtig zu vernachlässigen. Die Straßenbeleuchtung wird den aktuellen Anforderungen entsprechend auf moderne, effiziente Lampen- und Leuchtentechnik umgerüstet. Nach Abschluss der Maßnahme werden sich Energieeinsparungen von ca. 50% ergeben.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage. Die jährlichen Strombezugskosten betragen 85.000 €, davon im Stadtbereich ca. 65.000 €. Für den Austausch aller Leuchtenköpfe bzw. Leuchtmittel im Stadtbereich sind 140-145.000 € aufzuwenden zzgl. der Lampen in den Ortsteilen. Der Einsatz moderner NAV-Technik ergibt ein Einsparpotential von ca. 50%. Es ist von einer Amortisationszeit von ca. 6 Jahren auszugehen.

Es wurde ein vergleichendes Angebot für NAV-Technik und LED-Technik eingeholt. Danach kostet ein Leuchtmittelaustausch mit Spiegeltechnik bei NAV ca. 540 € pro Leuchte bei einer Haltbarkeit von ca. 25.000 Stunden.  Bei LED-Technik (24 LEDs) kostet der Austausch ca. 2.400 € pro Leuchte bei einer Haltbarkeit von ca. 50.000 Stunden. Bei geringerer Leistung und dem Austausch nur des Leuchteinsatzes betragen die Kosten ca. 240 € gegenüber 1.100 €.
In einem Baugebiet bei Reppenstedt hat die E.ON LED-Musterleuchten mir verschiedenen Leuchtstärken aufgebaut.

 

Rh Herzog weist auf U.A.N.-Broschüren über Lichttechnik hin.

 

Rh Auer fragt nach den zukünftigen laufenden Wartungskosten.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass die Wartungskosten z.Z. ca. 20.000 € betragen (ca. 11.000 € E.ON und ca. 9.000 € andere). Derzeit erfolgt der Leuchtmittelaustausch bei Ausfall der Leuchtmittel. Er schlägt einen zukünftigen gruppenweisen Austausch der Leuchten nach z.B. 5 Jahren vor. Dadurch kann der lfd. Unterhaltungsaufwand verringert werden und alte Lampen mit schlechtem Wirkungsgrad und hohem Verbrauch können vermieden werden.

 

Rh Herzog hat Wartungskosten der Stadt von z.Z. ca. 26 € pro Straßenlampe errechnet. Er bitte um Informationen über die Wartungskosten anderer Kommunen.

 

Auf Nachfrage von Rh Tapper bestätigt FBL Hesebeck, dass geplant ist, für die neuen Leuchten Wartungsverträge auszuschreiben.

 

Rh Auer schlägt vor, den Austausch nach Einsparmöglichkeit vorzunehmen und dabei die Ortsteile mit zu berücksichtigen und nicht erst im Anschluss an den Stadtbereich.

 

Rh Schild und FBL Hesebeck tragen vor, dass das größte Einsparpotential im Stadtbereich liegt, weil höhere Masten mit größerer Leuchtstärke und geringere Standortabstände gegeben sind und die Straßenbeleuchtung z.T. nachts nicht abgeschaltet wird, wie in den Dörfern.

 

Rh Schild weist darauf hin, dass der Verkauf von HQL-Technik ab 2015 nicht mehr zulässig ist, die vorhandenen HQL-Leuchten aber weiter genutzt werden dürfen.

 

Nach Abschluss der Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die Straßenbeleuchtung durch den Austausch der Leuchtenköpfe umgerüstet.
Zum Einsatz kommen moderne, effiziente Lampen- und Leuchtentechniken.
Die erforderlichen finanziellen Mittel der Folgejahre werden über den Haushalt 2011 zur Verfügung gestellt.