Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 11, Enthaltungen: 6

Sachverhalt:

Für die Errichtung einer Schweinemastanlage in Klein Heide ist auf Antrag ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) eingeleitet worden.

Nach einer erfolgten öffentlichen Auslegung ist der Antragsteller aufgefordert weitere Unterlagen beizubringen, bzw. die vorhandenen Untersuchungen auszuweiten. Die dann ergänzten Unterlagen sind erneut auszulegen.
Eine planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde ist bereits mit der ersten Vorlage der Antragsunterlagen erfolgt.

Im Rahmen der Genehmigungserteilung ist die Zuwegung zu dem betroffenen Grundstück sicher zu stellen. Dies erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Widmung von Straßen oder der vertraglichen Regelung auf dauerhafte Nutzung von Wirtschaftswegen und der Bestellung einer Baulast zu Gunsten des Baugrundstückes.
Die vertragliche Regelung wird in diesen Fällen durch die Verwaltung im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung mit den Antragstellern ausgehandelt und abgeschlossen.
Die Verträge enthalten Regelungen über die Unterhaltung der Wegeflächen und ggfls. auch Regelungen über die bauliche Aufwertung der erforderlichen Wegeflächen. Um die rechtlichen Grenzen einzuhalten (auf die landesweit erfolgten strafrechtlichen Untersuchungen im Zuge der Errichtung von Windkraftanlagen und der Unterhaltung der Wege sei hier verwiesen –Vorteilsnahme im Amt-), ist darauf zu achten, dass keine Regelungen über den tatsächlich notwendigen Umfang hinaus gefordert werden. Um dies zu gewährleisten, werden regelmäßig (jährlich) vertraglich vereinbarte Begehungen der besicherten Wege durchgeführt. Dabei werden die notwendigen Unterhaltungsarbeiten festgelegt.


StDir Meyer erklärt, dass ein Vertrag geschlossen werden soll, wonach der Stadt Dannenberg (Elbe) durch die Instandsetzung der Zuwegung keine Kosten entstehen.

Rh Carmienke regt an, die Verwaltung zu beauftragen, wie in ähnlich gelagerten Fällen zu verfahren.
Rf Mundhenk verweist darauf, dass dieses Bauvorhaben andere Dimensionen aufweist und daher gesondert behandelt werden muss. Sie stellt den Antrag wie folgt zu beschließen:

1. Der Stadt Dannenberg (Elbe) sollen weder durch die Bauphase noch durch den Betrieb
    der Anlage Kosten entstehen.
2. Es wird zwischen dem Antragsteller und der Stadt Dannenberg (Elbe) ein Vertrag über die
    Zuwegung ausgehandelt, der die Übernahme der Kosten durch den Investor regelt.
3. Der Stadtrat beschließt über den Vertrag zwischen dem Antragsteller und der Stadt.

Bgm Voß stellt den Antrag zur Abstimmung:

7 JA-Stimmen, 11 NEIN-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen.

Rh Carmienke bekräftigt seine Aussage, hier – wie in ähnlich gelagerten Fällen - auf die Arbeit der Verwaltung zu vertrauen, macht gleichzeitig deutlich, dass seitens der Gruppe CDU/Voß die aus dem Verwaltungsausschuss vorliegende Beschlussempfehlung abgelehnt wird und bittet um Abstimmung.

Ohne weitere Aussprache lehnt der Rat nachfolgenden

 


Beschluss:

„Die Verwaltung wird den mit dem Antragsteller ausgehandelten Vertragsentwurf dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen“

ab.