Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Sachverhalt:

Seit Jahren versuchen Stadt und NLStBV eine Verbesserung der Verkehrsführung im Bereich der Bahnunterführung im Zuge der L 255 Hitzacker-Metzingen zu erlangen. Insbesondere die Trennung von motorisiertem Verkehr, Fußgängern und Radfahrern war dabei ein Anliegen.
Die Stadt hat in diesem Zusammenhang eigene Planungen erstellt, die eine Führung der Fußgänger und Radfahrer durch eine eigene Unterführung vorgesehen hat. Die Kosten belaufen sich für diese Variante auf mehr als 500.000 €. Da eine Verwirklichung nur unter Beteiligung der Stadt im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes möglich ist, wäre ein Eigenanteil von >250.000 € aufzubringen. Auch die NLStBV kann, bei einem Anteil von 250.000 € und mehr, eine Maßnahme nicht durchführen.
Es wurde daher in Abstimmung mit Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrswacht und den Vertragsparteien ein neuer Lösungsansatz entwickelt.

Für Fußgänger und Radfahrer wird innerhalb der Unterführung ein abgesicherter Geh-, Radweg angelegt. Dieser wird höhenmäßig über der Fahrbahn errichtet und durch Geländer gesichert.
Der Verkehr auf dem Straßenteil wird einspurig mittels Ampelschaltung durch die Unterführung geführt. Die Ampel wird aus Richtung Metzingen kommend „Dauerrot“ zeigen. Auf Anforderung, heranfahrende Fahrzeuge lösen durch Überfahren von 2 Induktionsschleifen ein Schaltsignal aus, erhält der Fahrzeugführer dann ein grünes Signal.
Der angrenzende Bereich der Kreuzung L255/L231 wird so umgebaut, dass der Verkehr Hitzacker – Metzingen vorfahrtsberechtigt wird. Verkehr aus Richtung Wietzetze wird über eine „Stop-Straßenregelung“ in Richtung Hitzacker geführt. Durch diese Verkehrsführung wird eine Verkehrsberuhigung erwartet.

 

Die Kosten für diese Lösung liegen bei 230.000 € inklusive Grunderwerb, Eintragung und Vermessung. Die Kostenaufstellung der reinen Bau- und Planungskosten (203.000 €) ist dem Vertragsentwurf beigefügt.
 
In dem Vertragsentwurf sind Regelungen über die Durchführung der Maßnahme, Stadt erstellt Entwurfs- und Ausführungsunterlagen, NLStBV erledigt Grunderwerb, Durchführung der Baumaßnahme und Überwachung der Gewährleistung, enthalten.
Die Kostenteilung ist mit jeweils 50 % der Kosten vereinbart. Die zukünftige Unterhaltung von Straße, Geh-, Radweg und Ampelanlage wird in dem Vertrag auf die NLStBV übertragen.

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt und die Ausbauplanung gemäß der Vorlage vor und berichtet, dass es verschiedene Varianten gegeben habe, woraus sich die nun vorliegende Planung ergeben habe.

 

Vorsitzender Herr Westdörp erkundigt sich nach der Breite des  Radweges.

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erläutert, dass die Fahrbahn 3,25 m breit wird, an der sich ein 0,50 m breiter Sicherheitsstreifen anschließt. Im Anschluss an den Sicherheitsstreifen wird ein Geländer (als Abtrennung zwischen Fahrbahn und Radweg) errichtet, neben dem sich wieder ein 0,50 m breiter Sicherheitsstreifen anschließt und im Anschluss daran der Radweg mit einer Breite von 1,35 m. Mit dem Sicherheitsstreifen hat der Radweg dann eine Breite von 1,85 m.

 

Ratsherr Heins trägt vor, dass die landwirtschaftlichen Fahrzeuge, insbesondere Mähdrescher, immer breiter werden und  somit eine Fahrbahnbreite von 3,25 m nicht ausreichend ist.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erwidert, dass nach der Straßenverkehrsordnung Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nur eine Breite von 2,50 m haben dürfen und die 3,25 m breite Fahrbahn hierfür ausreicht. Fahrzeuge mit einer Überbreite dürfen nur mit Sondergenehmigung öffentliche Straßen befahren.

 

Ratsherr Wedler verlässt um 18:18 Uhr die Sitzung.

Ratsherr v. d. Bussche nimmt ab 18:18 Uhr an der Sitzung teil.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion und Erläuterungen durch Herrn Hesebeck zu den Kosten lässt Vorsitzender Herr Westdörp über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich entsprechend der Vorlage.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung eines Gemeinschaftsradwegs im Zuge der L 255 von Hitzacker nach Metzingen (Str-km 27,250 bis Str-km 27,440) wird mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg (NLStBV) geschlossen.