Sitzung: 24.08.2010 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 3/397/2010
Sachverhalt:
Seit Jahren
versuchen Stadt und NLStBV eine Verbesserung der Verkehrsführung im Bereich der
Bahnunterführung im Zuge der L 255 Hitzacker-Metzingen zu erlangen.
Insbesondere die Trennung von motorisiertem Verkehr, Fußgängern und Radfahrern
war dabei ein Anliegen.
Die Stadt hat in diesem Zusammenhang eigene Planungen erstellt, die eine
Führung der Fußgänger und Radfahrer durch eine eigene Unterführung vorgesehen
hat. Die Kosten belaufen sich für diese Variante auf mehr als 500.000 €. Da
eine Verwirklichung nur unter Beteiligung der Stadt im Rahmen eines
Gemeinschaftsprojektes möglich ist, wäre ein Eigenanteil von >250.000 €
aufzubringen. Auch die NLStBV kann, bei einem Anteil von 250.000 € und mehr,
eine Maßnahme nicht durchführen.
Es wurde daher in Abstimmung mit Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrswacht
und den Vertragsparteien ein neuer Lösungsansatz entwickelt.
Für Fußgänger und
Radfahrer wird innerhalb der Unterführung ein abgesicherter Geh-, Radweg
angelegt. Dieser wird höhenmäßig über der Fahrbahn errichtet und durch Geländer
gesichert.
Der Verkehr auf dem Straßenteil wird einspurig mittels Ampelschaltung durch die
Unterführung geführt. Die Ampel wird aus Richtung Metzingen kommend „Dauerrot“
zeigen. Auf Anforderung, heranfahrende Fahrzeuge lösen durch Überfahren von 2
Induktionsschleifen ein Schaltsignal aus, erhält der Fahrzeugführer dann ein
grünes Signal.
Der angrenzende Bereich der Kreuzung L255/L231 wird so umgebaut, dass der
Verkehr Hitzacker – Metzingen vorfahrtsberechtigt wird. Verkehr aus Richtung
Wietzetze wird über eine „Stop-Straßenregelung“ in Richtung Hitzacker geführt.
Durch diese Verkehrsführung wird eine Verkehrsberuhigung erwartet.
Die Kosten für
diese Lösung liegen bei 230.000 € inklusive Grunderwerb, Eintragung und
Vermessung. Die Kostenaufstellung der reinen Bau- und Planungskosten (203.000
€) ist dem Vertragsentwurf beigefügt.
In dem Vertragsentwurf sind Regelungen über die Durchführung der Maßnahme,
Stadt erstellt Entwurfs- und Ausführungsunterlagen, NLStBV erledigt Grunderwerb,
Durchführung der Baumaßnahme und Überwachung der Gewährleistung, enthalten.
Die Kostenteilung ist mit jeweils 50 % der Kosten vereinbart. Die zukünftige
Unterhaltung von Straße, Geh-, Radweg und Ampelanlage wird in dem Vertrag auf
die NLStBV übertragen.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt und die Ausbauplanung gemäß der Vorlage vor
und berichtet, dass es verschiedene Varianten gegeben habe, woraus sich die nun
vorliegende Planung ergeben habe.
Vorsitzender Herr
Westdörp erkundigt sich nach der Breite des
Radweges.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck erläutert, dass die Fahrbahn 3,25 m breit wird, an der sich ein
0,50 m breiter Sicherheitsstreifen anschließt. Im Anschluss an den
Sicherheitsstreifen wird ein Geländer (als Abtrennung zwischen Fahrbahn und
Radweg) errichtet, neben dem sich wieder ein 0,50 m breiter Sicherheitsstreifen
anschließt und im Anschluss daran der Radweg mit einer Breite von 1,35 m. Mit
dem Sicherheitsstreifen hat der Radweg dann eine Breite von 1,85 m.
Ratsherr Heins
trägt vor, dass die landwirtschaftlichen Fahrzeuge, insbesondere Mähdrescher,
immer breiter werden und somit eine
Fahrbahnbreite von 3,25 m nicht ausreichend ist.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck erwidert, dass nach der Straßenverkehrsordnung Fahrzeuge im
öffentlichen Straßenverkehr nur eine Breite von 2,50 m haben dürfen und die
3,25 m breite Fahrbahn hierfür ausreicht. Fahrzeuge mit einer Überbreite dürfen
nur mit Sondergenehmigung öffentliche Straßen befahren.
Ratsherr Wedler
verlässt um 18:18 Uhr die Sitzung.
Ratsherr v. d.
Bussche nimmt ab 18:18 Uhr an der Sitzung teil.
Nach weiterer
kurzer Diskussion und Erläuterungen durch Herrn Hesebeck zu den Kosten lässt
Vorsitzender Herr Westdörp über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.
Der Ausschuss
empfiehlt mehrheitlich entsprechend der Vorlage.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung eines Gemeinschaftsradwegs im Zuge der L
255 von Hitzacker nach Metzingen (Str-km 27,250 bis Str-km 27,440) wird mit der
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg
(NLStBV) geschlossen.