Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag lt. Vorlage:

Die Verpachtung der Fischereirechte für die Taube Elbe und die Schleusenkuhlen bei Penkefitz wird in der Elbe-Jeetzel-Zeitung neu ausgeschrieben.

 

 

Sachverhalt:

Nachdem der SAV Geduld die Gewässer nicht mehr pachten möchte, hat sich Herr Oliver Krull aus Penkefitz beworben, die Fischereirechte für 320,-- € jährlich zu pachten.
Vom SAV Geduld wurde bisher eine Pacht in Höhe von 350,-- € gezahlt.

Um möglicherweise eine höhere Pacht zu erzielen, könnte man das Fischereirecht gegen Gebot in der Zeitung ausschreiben.

Eine andere Alternative wäre, die Flächen an die Biosphärenreservatsverwaltung zu verpachten, die auch schon das Fischereirecht im Penkefitzer See innehat.

 

Vorsitzender Herr Westdörp ist erstaunt darüber, dass die Taube Elbe nun wieder verpachtet werden soll, obwohl sie nicht mehr befischbar ist.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck berichtet, dass der Angelsportverein „Geduld“ keinen Pachtvertrag mehr wollte, weil die Taube Elbe nicht mehr befischbar ist und ist daher vom Pachtvertrag zurückgetreten. Dennoch gibt es einen neuen Interessenten, dessen Vater schon vor dem Angelsportverein Pächter der Tauben Elbe war. Mit der Vorlage hat die Verwaltung nur  verschiedene Möglichleiten aufgezeigt, wie man hier verfahren könnte.

 

Ratsherr Seide beantragt eine Sitzungsunterbrechung, weil Herr Wiegrefe einen Zustandsbericht über die Taube Elbe abgeben möchte. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Die Sitzung wird von 18:50 Uhr bis 19:00 Uhr unterbrochen.

 

Ratsherr Heins bemängelt, dass die Taube Elbe immer mehr zuwächst und dass an diesem Zustand etwas geändert werden muss.

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erwidert hierauf, dass die Taube Elbe zu den besonders geschützten Biotopen des Biosphärenreservates gehört und erläutert die Rechtslage hierzu.

 

Ratsherr Seide stellt den Antrag, die Fischereirechte ohne Ausschreibung direkt an Herrn Krull für 320,00 € jährlich zu verpachten.

Auf Nachfrage von Ratsherrn M. Schulz über die Laufzeit des Pachtvertrages berichtet Fachbereichsleiter Herr Hesebeck, dass diese nach den gesetzlichen Bestimmungen 12 Jahre beträgt.

Vorsitzender Herr Westdörp lässt über den Antrag von Ratsherrn Seide abstimmen.

 

Entgegen der Vorlage empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz einstimmig den

 

 


Beschluss:

Die Fischereirechte werden ohne Ausschreibung direkt an Herrn Krull für 320,-- € jährlich verpachtet. Die Laufzeit beträgt gem. gesetzlicher Bestimmungen 12 Jahre.