Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 7

Sachverhalt:

Ohne Aussprache fasst der StRH nach Vorlage  22/372/2010 folgenden

 

 


Beschluss:

Den beitragspflichtigen Anliegern wird gem. § 14 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hitzacker die Möglichkeit zur Ablösung der Ausbaubeiträge im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages angeboten.

Der für die Berechnung des Ablösungsbetrages maßgebliche Beitragssatz wird auf 0,22279 € /qm Maßstabsfläche festgesetzt.

Das Angebot zum Abschluss eines Ablösungsvertrages ist innerhalb von 14 Tagen nach dessen Unterbreitung durch den/die Grundstückseigentümer/in anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Erhebung einer Vorauszahlung auf den endgültigen Ausbaubeitrag durch Bescheid.