Sitzung: 09.08.2010 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 7
Vorlage: 22/372/2010
Sachverhalt:
Ohne Aussprache
fasst der StRH nach Vorlage 22/372/2010
folgenden
Beschluss:
Den
beitragspflichtigen Anliegern wird gem. § 14 der Straßenausbaubeitragssatzung
der Stadt Hitzacker die Möglichkeit zur Ablösung der Ausbaubeiträge im Rahmen
eines öffentlich-rechtlichen Vertrages angeboten.
Der für die
Berechnung des Ablösungsbetrages maßgebliche Beitragssatz wird auf 0,22279 €
/qm Maßstabsfläche festgesetzt.
Das Angebot zum Abschluss eines Ablösungsvertrages ist innerhalb von 14 Tagen nach dessen Unterbreitung durch den/die Grundstückseigentümer/in anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Erhebung einer Vorauszahlung auf den endgültigen Ausbaubeitrag durch Bescheid.