Für die Planungen im Rahmen der DE-Maßnahme muss nach Maßgabe der Finanzbehörde Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % erhoben werden.

Die Gemeinde wurde auf eine Kostenerhöhung im ursprünglichen Schreiben aufmerksam gemacht.

Für eine private Maßnahme, die im Rahmen des vorzeitigen Investitionsbeginns genehmigt wurde, konnten bereits über 15.000 € ausgezahlt werden.