Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hatte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
mit Schreiben vom 20.01.2010 um rechtliche Prüfung der sachlichen und
organschaftlichen Zuständigkeit hinsichtlich der Verabschiedung von
Resolutionen gebeten. Das Ministerium hat mit Schreiben vom 31.05.2010 nunmehr
das Ergebnis seiner Prüfung mitgeteilt.
Konkret muss zur
Kenntnis genommen werden, dass auch Resolutionen im Rahmen der Ausübung
gesetzlich gebundener öffentlicher Gewalt einer Ermächtigung und damit einer
Rechtsgrundlage bedürfen.
Der SgRat nimmt die
Vorlage 11/324/2010 nebst Anlagen zur Kenntnis.