Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 26.04.2010 beschlossen, die örtliche Bauvorschrift für den Bereich des Bebauungsplans Hitzacker Süd zu ändern.

Das Änderungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Mit Schreiben vom 28.04.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt. Gleichzeitig wurde der Entwurf der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschrift mit der Entwurfsbegründung in der Zeit vom

07.05.2010 bis einschließlich 07.06.2010 öffentlich ausgelegt. 

 

Zu a) Es wurden keine Anregungen zu der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschrift vorgebracht.

 

Zu b) Das Verfahren ist mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Nach Vortrag durch den Vorsitzenden Herrn Westdörp empfiehlt der Ausschuss einstimmig gemäß der Vorlage.

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Es liegen keine Stellungnahmen vor, die abgewogen und beschlossen werden müssen.

Zu b) Die 1. Änderung der örtlichen Bauvorschrift für den Bereich des Bebauungsplans Hitzacker Süd wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zur örtlichen Bauvorschrift beschlossen.