Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Sachverhalt:

Gem. dem Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 08.04.2010, erhielt die Verwaltung den Auftrag eine Kostenermittlung für die nachfolgend aufgeführten Positionen durchzuführen und in der Sitzung am 03.06.2010 vorzustellen. Die Breite eines Fußweges mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ muss bei fußläufigem Begehungsverkehr incl. der Markierung 2,40 m breit sein.  Die Ausweisung  mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ ist im angesprochenen Streckenabschnitt möglich, da in diesem Bereich eine Fahrbahnbreite von 5,00 m  vorhanden ist.

1. Markierung

-Die Kosten für die Aufbringung der notwendigen Markierungsarbeiten zur Herstellung eines Gehweges mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ betragen brutto 1766,07,- €

2. Aufstellung von 2 Straßenlampen

-Die Kosten für die Errichtung von 2 Straßenlampen mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m betragen gem. Kostenermittlung brutto 2212,- €

3. Sanierung der beschädigten Betonplatten

-Die Kosten für die Sanierung der beschädigten Betonplatten incl. der Bordsteinanhebung betragen gem. Kostenermittlung brutto 3.500,- €

4. Beschilderung

                - Die Kosten für die neu aufzustellenden Verkehrszeichen betragen brutto 500,-€

 

Der Beschlussvorschlag der Vorlage lautet: Die Continentalstraße wird im Streckenabschnitt parallel des Bahndammes von der K 13 bis zur Einfahrt des Parkplatzes als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung nach Westen (in Richtung Werkgelände der Conti) ausgewiesen. Desweiteren wird an der südlichen Straßenseite ein Fußweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ in östliche Richtung (in Richtung  K 13) ausgewiesen. Die hierzu notwendigen baulichen Maßnahmen werden wie im Sachverhalt unter 1. bis 4. beschrieben umgesetzt

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Verwaltung am 03.06.2010 beauftragt, Verhandlungen mit der Conti über eine Kostenbeteiligung, besonders hinsichtlich der für den Schwerlastverkehr erforderlichen Betonplatten, aufzunehmen und zu prüfen, wo Straßenbeleuchtung in gleichem Umfang eingespart werden kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt. In einem Gespräch mit dem Werksleiter hat dieser zu Verstehen gegeben, dass er sich über eine Ausbaumaßnahme im Rahmen der Wirtschaftsförderung ohne Kostenbeteiligung der Conti freuen würde.

Der FBL trägt vor, dass die Erneuerung der Betonplatten zz. nicht erforderlich ist und beim Ortstermin am 08.04.2010 auf Anregung des Ausschusses in das Maßnahmenpaket aufgenommen wurde.

 

Für St Bgm Felber ist die Maßnahme durch die Stadt durchzuführen und zu finanzieren. Sie regt an, eine Kosteneinsparung durch Verzicht auf einen Straßenlampe zu prüfen und auf die Erneuerung der Betonplatten zunächst zu verzichten.

 

Rh Herzog bezieht sich auf den nicht erledigten Verwaltungsauftrag vom 03.06.2010 hinsichtlich der Prüfung, Straßenbeleuchtung einzusparen und schlägt vor, an der Dreipeitschenlampe am ehemaligen Westbahnhof 2 Leuchtmittel auszubauen. Für ihn ist es nicht nachvollziehbar, dass die Milliardenfirma Conti die nur für ihren Schwerlastverkehr erforderlichen Betonplatten nicht mitfinanziert will.

 

StD Meyer ergänzt, dass zz keine Verkehrsgefährdung vorliegt und als erste denkbare Maßnahme eine 30 km/m Beschränkung möglich ist. Er informiert darüber, dass die Conti zz mehr Arbeitsplätze (330 feste) und Ausbildungsplätze (8 neue) anbietet als jemals zuvor.

 

St Bgm Voß unterstützt den Vorschlag von St Bgm Felber und weist auf das neue Verkehrs- und Anlieferungskonzept der Conti hin.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Continentalstraße wird im Streckenabschnitt parallel des Bahndammes von der K 13 bis zur Einfahrt des Parkplatzes als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung nach Westen (in Richtung Werkgelände der Conti) ausgewiesen.
An der südlichen Straßenseite wird ein Fußweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ in östlicher Richtung (in Richtung  K 13) ausgewiesen.
Die hierzu notwendigen baulichen Maßnahmen werden wie im Sachverhalt unter 1., 2. und 4. beschrieben umgesetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Betriebskostenvergleich für das Aufstellen von 1 statt 2 Straßenlampen vorzunehmen.

An der Dreipeitschenlampe am ehemaligen Westbahnhof sind 2 Leuchtmittel auszubauen.