Der Landkreis hat sich gegen die Verminderung von Naturschutzflächen durch das Abpflügen von Wegerändern einer Resolution angeschlossen. Der zuständige Ausschuss appelliert an die verantwortlichen Landwirte, bei der Bearbeitung ihrer Flächen der ökologischen Bedeutung von Wegerändern gerecht zu werden und die Wegeränder nicht umzupflügen.

Für die Umsetzung sind die Gemeinden und Samtgemeinden zuständig.