Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gemäß des Antrages Bündnis 90/Die Grünen, siehe auch den der Vorlage beigefügten Antrag, berichtet die Verwaltung wie folgt:

 

In der Sitzung des VA vom 13.04.2010, ist unter dem TOP 13.1, „Berichte gemäß § 5 der Geschäftsordnung“, über das erneut eingereichte Genehmigungsverfahren für einen Neubau einer Schweineproduktions- und Mastanlage in Klein Heide berichtet worden. Siehe hierzu auch Protokoll der VA-Sitzung (VAD/VIII/44).


Zeitliche Abfolge des Verfahrens:

  • Mit Schreiben vom 22.03.2010 hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Stadt von dem Antrag auf Erteilung der für den Bau erforderlichen Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz informiert.
    Die Stadt wurde, in ihrer Eigenschaft als an dem Verfahren zu beteiligende Trägerin öffentlicher Belange (TÖB), aufgefordert, die Stellungnahme der Gemeinde über die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 36 BauGB abzugeben.
    Der ausreichende Umfang der Unterlagen, für die von der Stadt vorzunehmenden Prüfungen im Zuge der Einvernehmensprüfung nach § 36 BauGB, wurde gegenüber dem Landkreis bestätigt.
  • Information des VA am 13.04.2010 über das jetzt tatsächlich eingeleitete Genehmigungsverfahren.
  • 12.05.2010 Erteilung des planungsrechtlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB



Einvernehmenserteilung nach Prüfung der rechtl. Voraussetzungen durch die Verwaltung:

  • Den vorliegenden Unterlagen nach, handelt es sich bei dem Baugrundstück um eine Fläche im Außenbereich. Eine Beurteilung eines Vorhabens auf Außenbereichsflächen hat nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu erfolgen.
  • In § 35 BauGB werden Kriterien benannt, die die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Außenbereich definieren.
    § 35 Abs. 1 BauGB befasst sich mit den sog. privilegierten Vorhaben, zu denen auch Anlagen gehören, die der Landwirtschaft dienen. Die baurechtliche Definition für Landwirtschaft ist in § 201 BauGB gesetzlich gefasst.
  • Die Prüfung des gemeindlichen Einvernehmens umfasst die planungsrechtlichen Vorgaben (F-Plan, Landschaftsplan, Verfestigung von „Splittersiedlungen“), und die Fragen der Erschließung.
  • Die weiteren in § 35 Abs. 3 BauGB definierten Belange sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die jeweils zuständigen Fachbehörden zu prüfen.
  • Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ist nur aus einer Verletzung der durch die Gemeinde zu prüfenden öffentlichen Belange möglich (§ 36 Abs. 2 BauGB).


Rf Mundhenk erklärt, dass sie das Verwaltungshandeln – auch im Hinblick auf die im StRat gefasste Resolution für keinen fairen Umgang mit dem Rat hält.  Sie verweist auf die Vorlage und erkundigt sich, ob die Formulierung „Der ausreichende Umfang an Unterlagen …….“ besagt, dass die Stadt hätte noch gar nicht tätig werden müssen, sondern hätte abwarten können bis die Unterlagen vollständig vorliegen.


Sowohl StDir Meyer als auch FBL Hesebeck erklären, dass die Unterlagen, die für die baurechtliche Stellungnahme der Stadt erforderlich waren, vollständig vorgelegen haben und somit die mit Eingangsdatum zu laufen beginnende Frist
 für die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme nach § 36 BauGB einzuhalten war. In wieweit die erforderlichen Unterlagen für das Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG, anhängig beim Landkreis,  vorliegen, ist der Verwaltung nicht bekannt. Das gemeindliche Einvernehmen nach§ 36 BauGB ist ein eigenständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG und separat zu erledigen.

 

Sie verweisen nochmals auf die Unterrichtung im Verwaltungsausschuss. Bei der Erteilung des Einvernehmens für das Bauvorhaben handele es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Zuständigkeit des Rates ist nicht gegeben.

 

In der Aussprache erinnert Rf Mundhenk an die Resolution mit dem Beschluss des StRates  vom 02.11.2008:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) unterstützt bäuerliche Landwirtschaft gemäß der Definition:

-   Nachhaltige Bodenbewirtschaftung und flächengebundene Tierhaltung
    im Sinne einer Kreislaufwirtschaft
    zur Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse für den Markt
    und zur Erfüllung zusätzlicher, gesellschaftlich nachgefragter Leistungen (Strukturwandel)
-   Wirtschaften in überschaubaren Sozialgruppen bei der Arbeitserledigung
    unter wesentlicher Beteiligung von Familienarbeitskräften
-   Selbständigkeit im Wirtschaften und
    selbstverantwortlicher Einsatz von Kapital, Boden und Arbeitskräften im Betrieb
    langfristige Erhaltung der betrieblichen Grundlagen (Generationenverantwortung)
    vor einseitiger Gewinnmaximierung

und lehnt industrielle Tierhaltung in ihrem Bereich ab
.

Von Rh Auer wird darauf hingewiesen, dass Bauanträge nicht dem Rat vorzulegen sind. Rh Carmienke ergänzt, dass dieses Thema bereits mehrmals im Rat diskutiert wurde und auch die Resolution besagt, dass die hiesige Landwirtschaft erhalten werden muss. Hierzu gehören auch Erweiterungsabsichten von Landwirten.

Rh Schwidder bemängelt, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erst im Juni ohne formulierten Beschluss gestellt wurde.

Rf Mundhenk bittet dennoch die Verwaltung, zu prüfen, ab wann die Frist zur Erteilung des Einvernehmens der Stadt zu laufen beginnt.

FBL Hesebeck erklärt nochmals, dass mit Eingangsstempel und ausreichenden Unterlagen bei der Stadt die Frist auch zu laufen beginnt.

Der Stadtrat nimmt Kenntnis.