Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Sachverh. VA Nr. VIII/45 vom 15.06.2010.

 

Ohne Aussprache fasst der StRat folgenden

 


Beschluss:

Der Wirtschaftsweg WD 331 wird gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich als Gemeindestraße mit der Zweckbestimmung

 

1.Weg zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen

2. öffentliche Zuwegung für die Nutzungen im Plangebiet des Bebauungsplanes „Lüggau Bauhof / Klärwerk“

 

gewidmet.

 

Das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) ist entsprechend fortzuführen.