Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung 2010 mit ihren Bestandteilen und Anlagen ist der Kommunalaufsicht am 2.3.2010 mit der Bitte um Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt worden.
Mit Verfügung (sh. Anlage) vom 14.4.2010 hat die Kommunalaufsicht die Genehmigung erteilt.
In der Verfügung wird darauf verwiesen, dass
- mit dem
Haushaltssicherungskonzept das gesetzlich definierte Ziel, nämlich die
Herbeiführung des Haushaltsausgleichs im Finanzplanungszeitraum, nicht
erreicht wird;
- die Möglichkeit der
Defizitminderung durch weitere Hebesatzerhöhungen nicht genutzt wurde;
- bei
Genehmigungspflicht der nächsten Haushaltssatzung diese nur erteilt wird,
wenn das Sicherungskonzept die Perspektive zum Haushaltsausgleich bietet.
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung ist am 24.4.2010 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung erschienen.