Fachdienstleiter Herr Donnerstag berichtet, dass das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege mitgeteilt hat, dass die Ortsteile Grabau und Nienwedel, jeweils Dorfwurt mit Fläche, Burg mit geschützter Fläche auf dem Weinberg und ein Grabhügel in der Gemarkung Tießau in das Verzeichnis der -Archäologischen Kulturdenkmale- aufgenommen wurden.

Diese Mitteilungen ergingen an die Stadt Hitzacker (Elbe) als Grundstückseigentümerin der Straßenflächen in den beiden Ortsteilen, des Weinberges und des Grundstückes mit dem Grabhügel.

 

Herr Donnerstag berichtet weiter, dass beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund seitens der Verwaltung angefragt wurde, ob die Sperrung des Weges bei der Herrenmühle durch den neuen Eigentümer mit Recht erfolgte.

Auf Grund der  Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes besteht die Sperrung durch den neuen Eigentümer zu Recht. Unter anderem schon deshalb, weil der vorherige Eigentümer, nicht der jetzige Eigentümer, die Überquerung des Hofgrundstückes lange gestattet. Der neue Eigentümer muss sich dies nicht zurechnen lassen. Er darf nach Erwerb des Grundstückes frei darüber verfügen und Dritte grundsätzlich jederzeit von seinem Eigentum auschließen.