Sitzung: 27.05.2010 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Fachdienstleiter Herr
Donnerstag berichtet, dass das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege
mitgeteilt hat, dass die Ortsteile Grabau und Nienwedel, jeweils Dorfwurt mit
Fläche, Burg mit geschützter Fläche auf dem Weinberg und ein Grabhügel in der Gemarkung
Tießau in das Verzeichnis der -Archäologischen Kulturdenkmale- aufgenommen
wurden.
Diese Mitteilungen ergingen
an die Stadt Hitzacker (Elbe) als Grundstückseigentümerin der Straßenflächen in
den beiden Ortsteilen, des Weinberges und des Grundstückes mit dem Grabhügel.
Herr Donnerstag berichtet
weiter, dass beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund seitens der
Verwaltung angefragt wurde, ob die Sperrung des Weges bei der Herrenmühle durch
den neuen Eigentümer mit Recht erfolgte.
Auf Grund der Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes
besteht die Sperrung durch den neuen Eigentümer zu Recht. Unter anderem schon
deshalb, weil der vorherige Eigentümer, nicht der jetzige Eigentümer, die
Überquerung des Hofgrundstückes lange gestattet. Der neue Eigentümer muss sich
dies nicht zurechnen lassen. Er darf nach Erwerb des Grundstückes frei darüber
verfügen und Dritte grundsätzlich jederzeit von seinem Eigentum auschließen.