Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

 

Das Baugebiet „Hitzacker Süd“ liegt am südlichen Rand der Stadt Hitzacker am Sarensecker Weg. Die Schmutz- und Regenwasserkanalisation ist seitens der Stadt Hitzacker bereits erstellt. Geplant ist der Ausbau der Planstraße 4 (Hohen Dörp). Dabei ist vorgesehen, die Fahrbahn in einer Breite von 4,00 m anzulegen. Sie wird beidseitig mit 2-reihigem Pompejipflaster, 20 x 14 x 8 cm, grau eingefasst und mit einem rotbunten Pflaster befestigt. Die Grundstückszufahrten/-wege werden in anthrazitfarbenem Rechteckpflaster angelegt. Das Pflaster wird auf die vorhandene Baustraße gelegt. Dazu wird die vorhandene Straße angerauht, profilgerecht angelegt und verdichtet. Darauf werden 3 cm Pflastersand und 8 cm Pflaster aufgebracht.

Da es sich um die erstmalige Herstellung einer Straße handelt, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient, ist diese im Rahmen der Erschließungsbeitragssatzung beitragspflichtig. Der Aufwand der Beitragspflichtigen beträgt hierbei 90 %.

 

Fachdienstleiter Herr Donnerstag trägt vor, dass die als Baustraße hergerichtete Planstraße 4 bei jedem Regenguss ausgespült wird und anschließend wieder so hergerichtet werden muss, dass sie für die Anlieger befahrbar ist.  Ein Ausbau der Straße ist daher notwendig.

 

Der Ausbau der Straße ist beitragspflichtig. In diesem Zusammenhang weist Herr Donnerstag daraufhin, dass die Beitragspflicht nicht wie irrtümlich in der Vorlage aufgeführt nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben wird, sondern nach der  Erschließungsbeitragssatzung in Höhe von 90 % statt 75 %.

 

Ratsherr Mertins fragt an, ob das 2-reihige Pompejipflaster die Gosse ist. Herr Donnerstag erwidert hierauf dass das nicht die Gosse sei, sondern die Randeinfassung.

 

Vorsitzender Herr Westdörp lässt über die Beschlussvorschläge der Vorlage abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig gemäß der Vorlage.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat beschließt den Ausbau der Planstraße 4 (Hohen Dörp) im Baugebiet “Hitzacker Süd“.

 

2. Die Verwaltung erhält den Auftrag die Baumaßnahme auszuschreiben.