Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Haushaltssatzung 2010 mit ihren Bestandteilen und Anlagen ist der Kommunalaufsicht am 29.3.2010 vorgelegt worden.

 

Mit Verfügung vom 16.4.2010 hat die Kommunalaufsicht das Nichtbestehen der Genehmigungspflicht betätigt.

 

 In der Verfügung wird darauf verwiesen, dass

 

·         mit dem Haushaltssicherungskonzept das Ziel des Haushaltsausgleichs im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht wird;

·         versäumt wurde, durch weitere Hebesatzerhöhungen Überschüsse zwecks Ansammlung von Rücklagen zu erwirtschaften.

 

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung ist am 24.4.2010 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung erschienen.