Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Auf Antrag des stellv. Bgm Beutler, gem. Vorlage zu entscheiden, fasst der Rat den

 

 

 


Beschluss:

  1. Für die Aufnahme in das Förderprogramm des ländlichen Wegebaus nach der ZILE-Richtlinie wird der Ausbau der Wege WZ 98 (südwestlich von Glieneitz) und der WZ 99 (südwestlich von Glieneitz) für das Jahr 2011 beantragt.

 

  1. Für die Aufnahme in das Förderprogramm des ländlichen Wegebaus nach der ZILE-Richtlinie wird der Ausbau des Weges WZ 86 (östlich von Gülden) für das Jahr 2012 beantragt.