Sitzung: 19.05.2010 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/223/2010
Sachverhalt:
Sachbearbeiter Trapp erläutert anhand der Vorlage
30/223/2010.
Die Förderung nach ZILE Richtlinien liegt bei 65 %.
Fragen der Ratsmitglieder hinsichtlich der Kostenermittlung, der
Traglast, der Ausführung und der Problematik bei Wurzelverwachsungen werden vom
Sachbearbeiter Schadow beantwortet.
Stv. Bgm Jahnke spricht die Herstellung durch eine wassergebundene
Bauweise an und bittet, dieses alternativ zu berechnen.
Nach Ansicht von Rh Scherlies sollte auch die Herstellung einer Variante
mit Betonspurbahnen in Erwägung gezogen werden.
FDL Taubensee bezieht sich auf den Beschlussvorschlag 2. a) der Vorlage.
Hier wird vorgeschlagen, dass die nicht durch Zuweisungen gedeckten
Ausbaukosten durch die Erhebung von Anlieger/Straßenausbaubeiträgen gedeckt
werden sollen.
Sollte der Rat diesen Beschlussvorschlag so beschließen, wären die anl.
Grundstückseigentümer (nach Widmung dieser Wege) beitragspflichtig.
Die Gemeinde Göhrde besitzt eine gültige Straßenausbaubeitragssatzung
aus dem Jahre 1988, die allerdings aufgrund nicht erfolgter Anpassungen an die aktuelle
Rechtsprechung in Form einer Neufassung oder Satzungsänderung überarbeitet
werden müsste.
Ist eine Beteiligung der Anlieger der beiden Wege nicht gewollt, indem die Straßen nicht
gewidmet werden, sollte die Beschlussfassung des Alternativbeschlussvorschlages
2 b) …..dass, die Refinanzierung des Eigenanteils durch eine Erhöhung des
Hebesatzes für die Grundsteuer A erfolgen soll, gefasst werden.
Auf Anmerkung von Rf Molter teilt FDL Taubensee mit, dass aufgrund der
vorliegenden Satzung die Anlieger mit 75 % an den beitragsfähigen Ausbaukosten
beteiligt werden. Der Gemeindeanteil beträgt 25 %.
In der
anschließenden Diskussion kommt zum Ausdruck,
dass nur ein kleiner Personenkreis (Anlieger) die Ausbaukosten durch eine Beitragserhebung zu
tragen hätten, dies aber vom Rat nicht gewollt ist, da der Weg von der Allgemeinheit
genutzt wird.
Der Rat fasst daher
folgenden
Beschluss:
- Ermittlung
der Kosten für eine wassergebundene Bauweise.
- Ermittlung
der Kosten für eine Variante aus Betonspurbahnen (Prüfung der Förderfähigkeit).
- Berechnung
um wie viel Prozentpunkte die Grundsteuer A angehoben werden muss, um den
Wegebau zu finanzieren.
- Ermittlung
von Maßnahmen zur Beseitigung/Verminderung des Wurzelwerkes
- Sobald diese Angaben vorliegen, wird eine
erneute Ratssitzung einberufen.
Stv. Bgm Jahnke ist bei der Abstimmung
nicht anwesend