Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Sachbearbeiter  Trapp erläutert anhand der Vorlage 30/223/2010.

Die Förderung nach ZILE Richtlinien liegt bei 65 %.

Fragen der Ratsmitglieder hinsichtlich der Kostenermittlung, der Traglast, der Ausführung und der Problematik bei Wurzelverwachsungen werden vom Sachbearbeiter Schadow beantwortet.

Stv. Bgm Jahnke spricht die Herstellung durch eine wassergebundene Bauweise an und bittet, dieses alternativ zu berechnen.

Nach Ansicht von Rh Scherlies sollte auch die Herstellung einer Variante mit Betonspurbahnen in Erwägung gezogen werden. 

 

FDL Taubensee bezieht sich auf den Beschlussvorschlag 2. a) der Vorlage.

Hier wird vorgeschlagen, dass die nicht durch Zuweisungen gedeckten Ausbaukosten durch die Erhebung von Anlieger/Straßenausbaubeiträgen gedeckt werden sollen. 

Sollte der Rat diesen Beschlussvorschlag so beschließen, wären die anl. Grundstückseigentümer (nach Widmung dieser Wege) beitragspflichtig.

Die Gemeinde Göhrde besitzt eine gültige Straßenausbaubeitragssatzung aus dem Jahre 1988, die allerdings aufgrund nicht  erfolgter Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung in Form einer Neufassung oder Satzungsänderung überarbeitet werden müsste.

Ist eine Beteiligung der Anlieger der beiden Wege  nicht gewollt, indem die Straßen nicht gewidmet werden, sollte die Beschlussfassung des Alternativbeschlussvorschlages 2 b) …..dass, die Refinanzierung des Eigenanteils durch eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer  A  erfolgen soll, gefasst werden.

 

Auf Anmerkung  von Rf Molter teilt  FDL Taubensee mit, dass aufgrund der vorliegenden Satzung die Anlieger mit 75 % an den beitragsfähigen Ausbaukosten beteiligt werden. Der Gemeindeanteil beträgt 25 %.

 

In der anschließenden Diskussion kommt zum Ausdruck,  dass nur ein kleiner Personenkreis (Anlieger) die  Ausbaukosten durch eine Beitragserhebung zu tragen hätten, dies aber vom Rat nicht gewollt ist, da der Weg von der Allgemeinheit genutzt wird. 

 

Der Rat fasst daher folgenden

 

 


Beschluss:

 

  • Ermittlung der Kosten für eine wassergebundene Bauweise.
  • Ermittlung der Kosten für eine Variante aus Betonspurbahnen (Prüfung der Förderfähigkeit).
  • Berechnung um wie viel  Prozentpunkte die  Grundsteuer A angehoben werden muss, um den Wegebau zu finanzieren.
  • Ermittlung von Maßnahmen zur Beseitigung/Verminderung des Wurzelwerkes
  • Sobald  diese Angaben vorliegen, wird eine erneute  Ratssitzung einberufen.


Stv. Bgm Jahnke ist bei der Abstimmung  nicht anwesend