Wie allen bekannt, verwehrt der Besitzer des Grundstückes Herrenmühle die Überschreitung seines Grundstückes, berichtet Rh Zühlke.  Er bittet  die Verwaltung zu überprüfen, ob über das Gewohnheitsrecht eine Benutzung des Weges möglich ist.

 

Seitens der Verwaltung wurde die Angelegenheit geprüft, erwidert StD Meyer. Im nächsten VA H wird  hierüber  berichtet werden.

 

Auch stv. Bgm Schulz sieht hier ein bestehendes Gewohnheitsrecht bezüglich des Weges.

 

Anmerkung der Protokollführung: siehe nachfolgenden

Protokollauszug

 

über die nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker (Elbe) am 08.03.2010, im Sitzungszimmer des Rathauses, Am Markt 7 in 29456 Hitzacker (Elbe) (VAH/VIII/46)

 

 25.7

Weg Herrenmühle - Anfrage Bgm Dr. Jastram

 

FBL Hesebeck teilt mit, dass Gespräche mit allen Beteiligten geführt wurden. Eine Umlegung des Weges um den gesperrten Privatweg herum, ist kaum möglich, da der neue Eigentümer weitere Flächen erworben hat, die die  geplante Umlegung tangieren. Für eine Umlegung muss das Gelände durch die Stadt erworben werden. Es ist leider erkennbar, dass der neue Eigentümer der Herrenmühle keine Fremden auf seinem Grundstück haben möchte.