Sitzung: 26.04.2010 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Wie allen bekannt, verwehrt
der Besitzer des Grundstückes Herrenmühle die Überschreitung seines
Grundstückes, berichtet Rh Zühlke. Er
bittet die Verwaltung zu überprüfen, ob
über das Gewohnheitsrecht eine Benutzung des Weges möglich ist.
Seitens der Verwaltung
wurde die Angelegenheit geprüft, erwidert StD Meyer. Im nächsten VA H wird hierüber
berichtet werden.
Auch stv. Bgm Schulz sieht
hier ein bestehendes Gewohnheitsrecht bezüglich des Weges.
Anmerkung der Protokollführung: siehe nachfolgenden
Protokollauszug
über
die nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker
(Elbe) am 08.03.2010, im Sitzungszimmer des Rathauses, Am Markt 7 in 29456 Hitzacker (Elbe) (VAH/VIII/46)
25.7 |
Weg Herrenmühle - Anfrage Bgm Dr. Jastram |
FBL Hesebeck teilt mit,
dass Gespräche mit allen Beteiligten geführt wurden. Eine Umlegung des Weges um
den gesperrten Privatweg herum, ist kaum möglich, da der neue Eigentümer
weitere Flächen erworben hat, die die
geplante Umlegung tangieren. Für eine Umlegung muss das Gelände durch
die Stadt erworben werden. Es ist leider erkennbar, dass der neue Eigentümer
der Herrenmühle keine Fremden auf seinem Grundstück haben möchte.