Sitzung: 11.05.2010 Ausschuss für Fusion und interkommunale Zusammenarbeit, Vermögensauseinandersetzungen, Finanzen, Personal und Tourismus
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2
Vorlage: 2/218/2010
In seiner Sitzung
am 16.03.2010 hat der Verwaltungsrat des Wasserverbandes Dannenberg – Hitzacker
kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die der Vorlage beigefügte Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen.
Die
Unternehmenssatzung des Wasserverbandes regelt, dass Entscheidungen über den
Erlass von Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue
bedürfen.
Der Vorlage
2/218/2010 ist die Vorlage des Wasserverbandes sowie die Kalkulation für die
Gebühren ebenfalls beigefügt.
Herr Dr.
Horchelhahn (WV Dannenberg-Hitzacker) schildert kurz den Sachverhalt.
Auf Nachfrage von
Rh Dr. Jastram erläutert Dr. Horchelhahn, dass die Gebührenkalkulation nur für
den Entsorgungsbereich Hitzacker erstellt wurde, da die Gebührenerhebung für
den Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) nach wie vor auf privatrechtlicher
Basis durchgeführt wird.
Rh Dr. Jastram
kritisiert, dass nach vollzogener Trennung der Gebühren zur Abwasserbeseitigung
und zur Regenwasserentsorgung seiner Meinung nach nicht in ausreichendem Maße
drauf hingewiesen wurde, dass die Gebührenerhöhung sich ausschließlich auf den
Bereich Abwasserbeseitigung bezogen hatte und die Gebührenerhöhung für die
Regenwasserentsorgung noch ausstehen würde.
Nach Beenden der
Aussprache trifft der Ausschuss die folgende Empfehlung:
Der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung des
Wasserverbandes Dannenberg – Hitzacker kAöR wird zugestimmt