Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

In seiner Sitzung am 16.03.2010 hat der Verwaltungsrat des Wasserverbandes Dannenberg – Hitzacker kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die der Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen.

Die Unternehmenssatzung des Wasserverbandes regelt, dass Entscheidungen über den Erlass von Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bedürfen.

Der Vorlage 2/218/2010 ist die Vorlage des Wasserverbandes sowie die Kalkulation für die Gebühren ebenfalls beigefügt.

 

 

Herr Dr. Horchelhahn (WV Dannenberg-Hitzacker) schildert kurz den Sachverhalt.

Auf Nachfrage von Rh Dr. Jastram erläutert Dr. Horchelhahn, dass die Gebührenkalkulation nur für den Entsorgungsbereich Hitzacker erstellt wurde, da die Gebührenerhebung für den Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) nach wie vor auf privatrechtlicher Basis durchgeführt wird.

 

Rh Dr. Jastram kritisiert, dass nach vollzogener Trennung der Gebühren zur Abwasserbeseitigung und zur Regenwasserentsorgung seiner Meinung nach nicht in ausreichendem Maße drauf hingewiesen wurde, dass die Gebührenerhöhung sich ausschließlich auf den Bereich Abwasserbeseitigung bezogen hatte und die Gebührenerhöhung für die Regenwasserentsorgung noch ausstehen würde.

 


Nach Beenden der Aussprache trifft der Ausschuss die folgende Empfehlung:

 

 

Der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung des Wasserverbandes Dannenberg – Hitzacker kAöR wird zugestimmt