Sitzung: 27.04.2010 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Rh Auer erkundigt
sich, ob bei den anstehenden Sanierungsarbeiten der Sporthalle Dannenberg
(Träger Landkreis) ähnliche Vorkommnisse wie bei den Abrissarbeiten in
Hitzacker zu befürchten sind.
StDir Meyer erklärt, dass der Auftrag zum Abriss der Sporthalle Hitzacker am
19.03.2010 an das Abrissunternehmen weitergeleitet wurde. Seitens der Firma
hätte der Beginn der Abrissarbeiten vorher bei der Samtgemeinde angezeigt
werden müssen.
Ein Bürger hat am 03.04.2010 die Verwaltung unterrichtet, dass bei den
Abbrucharbeiten an der Sporthalle Arbeiter ohne Schutzausrüstung das
asbesthaltige Dach der Sporthallte abbauen würden. Der informierte Mitarbeiter
hat sich unverzüglich mit dem Architekten in Verbindung gesetzt und die
entsprechenden Informationen weitergegeben. Dieser teilte mit, dass bei der
Baustelleneinrichtung die Mitarbeiter des Abrissunternehmens jedoch
ordnungsgemäß gekleidet waren und die Arbeiten erst nach den Ostertagen
beginnen sollten.
In der Zeit vom
06.04. bis zum 07.04.2010 konnten keine Bautätigkeiten festgestellt werden.
Am 08.04.2010 hat
dann eine Begehung der Baustelle durch das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
stattgefunden. Der dortige Mitarbeiter hat mit sofortiger Wirkung die
Einstellung der Tätigkeiten im gesamten Gebäude verfügt. Dieses wurde auch mit
Schreiben vom 09.04.2010 schriftlich fixiert. Dieses Schreiben wurde zum Anlass
genommen, einen Schadstoffsachverständigen vom TÜV Nord hinzuziehen, um eine
Beurteilung der Gefährdung vorzunehmen, die Abrissfirma wurde entsprechend
informiert. Diese Messungen wurden am 12.04.2010 durch den TÜV Nord in 2 Räumen
der Bernhard-Varenius-Schule durchgeführt. In dem Bericht wurde bestätigt, dass
keine Asbestfasern nachzuweisen waren.
Unabhängig hiervon
wird seitens der Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer der Abrissfirma
wegen Fahrlässigkeit gegenüber seinen Mitarbeitern ermittelt.
Derzeit ist die
Firma mit dem Entsorgen der Bauabfälle beschäftigt, das Gebäude ist komplett
abgerissen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Firma den Auftrag nicht
entsprechend der Vergabe ausgeführt hat.