Rh Auer erkundigt sich, ob bei den anstehenden Sanierungsarbeiten der Sporthalle Dannenberg (Träger Landkreis) ähnliche Vorkommnisse wie bei den Abrissarbeiten in Hitzacker zu befürchten sind.

StDir Meyer erklärt, dass der Auftrag zum Abriss der Sporthalle Hitzacker am 19.03.2010 an das Abrissunternehmen weitergeleitet wurde. Seitens der Firma hätte der Beginn der Abrissarbeiten vorher bei der Samtgemeinde angezeigt werden müssen.

Ein Bürger hat am 03.04.2010 die Verwaltung unterrichtet, dass bei den Abbrucharbeiten an der Sporthalle Arbeiter ohne Schutzausrüstung das asbesthaltige Dach der Sporthallte abbauen würden. Der informierte Mitarbeiter hat sich unverzüglich mit dem Architekten in Verbindung gesetzt und die entsprechenden Informationen weitergegeben. Dieser teilte mit, dass bei der Baustelleneinrichtung die Mitarbeiter des Abrissunternehmens jedoch ordnungsgemäß gekleidet waren und die Arbeiten erst nach den Ostertagen beginnen sollten.

 

In der Zeit vom 06.04. bis zum 07.04.2010 konnten keine Bautätigkeiten festgestellt werden.

 

Am 08.04.2010 hat dann eine Begehung der Baustelle durch das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg stattgefunden. Der dortige Mitarbeiter hat mit sofortiger Wirkung die Einstellung der Tätigkeiten im gesamten Gebäude verfügt. Dieses wurde auch mit Schreiben vom 09.04.2010 schriftlich fixiert. Dieses Schreiben wurde zum Anlass genommen, einen Schadstoffsachverständigen vom TÜV Nord hinzuziehen, um eine Beurteilung der Gefährdung vorzunehmen, die Abrissfirma wurde entsprechend informiert. Diese Messungen wurden am 12.04.2010 durch den TÜV Nord in 2 Räumen der Bernhard-Varenius-Schule durchgeführt. In dem Bericht wurde bestätigt, dass keine Asbestfasern nachzuweisen waren.

 

Unabhängig hiervon wird seitens der Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer der Abrissfirma wegen Fahrlässigkeit gegenüber seinen Mitarbeitern ermittelt.

Derzeit ist die Firma mit dem Entsorgen der Bauabfälle beschäftigt, das Gebäude ist komplett abgerissen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Firma den Auftrag nicht entsprechend der Vergabe ausgeführt hat.