Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Bgm Harlfinger trägt vor. Ihm liegen  einige schriftliche Anfragen bezüglich des Ankaufes gemeindeeigener Grundstücke vor. Bgm Harlfinger  bittet den Rat einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass ein Verkauf gewollt ist  und er als Bürgermeister Verhandlungen führen kann. Die eigentlichen Kaufverträge werden dann vom Rat beschlossen.

 

Rf Molter bemängelt, dass keine konkreten Angaben dem Rat vorliegen, welche Grundstücke im Eigentum  der Gemeinde Göhrde stehen.  Dem schließt sich Rh Scherlies an. Die Vorlage  eines Lageplanes wäre schon wichtig, damit auch die nötige Transparenz für die Bürger/Innen gegeben ist. 

Für die bereits vorliegenden Grundstücksanfragen liegen Auszüge aus dem Lageplan vor, teilt Bgm Harlfinger  mit.  Ggfs. wird ein Verkauf öffentlich bekanntgemacht.

 

Rf Molter bittet bei einem Verkauf von Wegen um besondere Aufmerksamkeit. Es darf nicht passieren, dass durch ein Verkauf von Wegen, eine Benutzung z.B. Für den Tourismus nicht mehr möglich ist. Ebenso sind die mit dem Verkauf entstehenden Kosten vom Käufer zu tragen.

 

Stv. Bgm Klappstein beantragt nach Vorlage abzustimmen.

 

Der Rat fasst folgenden 

 

 


Beschluss:

Der Bürgermeister der Gemeinde Göhrde wird ermächtigt Vertragsverhandlungen über den Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken bis zur Festlegung des Kaufpreises zu führen.

Die zu daraus resultierenden Verträge bedürfen der Genehmigung durch den Rat der Gemeinde Göhrde.