Sitzung: 19.05.2010 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/205/2010
Sachverhalt:
Bgm Harlfinger trägt vor. Ihm liegen
einige schriftliche Anfragen bezüglich des Ankaufes gemeindeeigener
Grundstücke vor. Bgm Harlfinger bittet
den Rat einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass ein Verkauf gewollt ist und er als Bürgermeister Verhandlungen führen
kann. Die eigentlichen Kaufverträge werden dann vom Rat beschlossen.
Rf Molter bemängelt, dass keine konkreten Angaben dem Rat vorliegen,
welche Grundstücke im Eigentum der
Gemeinde Göhrde stehen. Dem schließt
sich Rh Scherlies an. Die Vorlage eines
Lageplanes wäre schon wichtig, damit auch die nötige Transparenz für die
Bürger/Innen gegeben ist.
Für die bereits vorliegenden Grundstücksanfragen liegen Auszüge aus dem
Lageplan vor, teilt Bgm Harlfinger
mit. Ggfs. wird ein Verkauf
öffentlich bekanntgemacht.
Rf Molter bittet bei einem Verkauf von Wegen um besondere Aufmerksamkeit.
Es darf nicht passieren, dass durch ein Verkauf von Wegen, eine Benutzung z.B.
Für den Tourismus nicht mehr möglich ist. Ebenso sind die mit dem Verkauf
entstehenden Kosten vom Käufer zu tragen.
Stv. Bgm Klappstein beantragt nach Vorlage abzustimmen.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Der Bürgermeister
der Gemeinde Göhrde wird ermächtigt Vertragsverhandlungen über den Verkauf von
gemeindeeigenen Grundstücken bis zur Festlegung des Kaufpreises zu führen.
Die zu daraus
resultierenden Verträge bedürfen der Genehmigung durch den Rat der Gemeinde
Göhrde.