Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Sachverhalt:

 

FDL Donnerstag erläutert die Vorlage  30/450/2009/1.

 

Rh Zühlke begrüßt die Aufstellung der Plakatwände.

 

Aufgrund der entstehenden Gesamtkosten von 11.000 €  im HH Jahr 2011 und der Unterhaltung  ist stv. Bgm  Mertins der Meinung,  dass der  Rat beschließen sollte, wer, wo  und wie viele Plakate aufgestellt werden dürfen. Damit würde sich die  Aufstellung der Plakatwände erübrigen.

 

Rh v.d. Bussche ist der Ansicht, dass das Aufhängen von Wahlkampfplakaten weiterhin auch im Stadtgebiet möglich sein sollte. Der Beschlussvorschlag  sollte dahingehend erweitert werden.

 

Das Aufhängen von Plakaten sollte gebührenpflichtig sein, so stv. Bgm  Schulz. Hinsichtlich der Wahlkampfplakate schließt er sich der Meinung von Rh v.d. Bussche an.

 

FDL Donnerstag teilt mit, dass durch das Aufstellen der Plakatwände, das wilde Plakatieren eingegrenzt  werden soll. Jegliche Ausnahmen, Gebühren usw.  sind  in einer Sondernutzungssatzung zu regeln, die der Rat in allen Einzelheiten definieren und dann beschließen kann.   Zz. handelt die Stadt bezüglich der Plakatierung nach dem Straßenrecht. 

 

StD Meyer teilt mit, dass die Sondernutzungssatzung noch in diesem Jahr dem Rat vorgelegt wird.

 

Rh Wedler ist der Ansicht, dass es noch  Klärungsbedarf bezüglich der Rentabilität der Plakatwände gibt und beantragt,  diesen TOP nochmals im Fachausschuss zu beraten,

 

Hinsichtlich der noch ausstehenden Sondernutzungssatzung beantragt stv. Bgm Mertins  diese Angelegenheit zu vertagen,  bis diese dem Rat  vorliegt.

 

Bgm Dr. Jastram lässt über den  Antrag von

 

a)      Rh Wedler auf Verweisung in den Fachausschuss abstimmen.

 

Dieser wird abgelehnt.

Ja  4   Nein 11   Enthaltung 1

 

b)      stv. Bgm Mertins auf Vertagung abstimmen.

 

Dieser wird abgelehnt.

Ja  3    Nein 11   Enthaltung 2

 

Der Rat fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beschafft vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer vier Plakatwände; Ausführung gemäß Anlage 1 (siehe Vorlage).
Mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer, der in den Anlagen 2 bis 5 dargestellten Standorte (siehe Vorlage), sind die erforderlichen Vereinbarungen zu schließen.