Sitzung: 26.04.2010 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: 30/450/2009/1
Sachverhalt:
FDL Donnerstag
erläutert die Vorlage 30/450/2009/1.
Rh Zühlke begrüßt
die Aufstellung der Plakatwände.
Aufgrund der
entstehenden Gesamtkosten von 11.000 €
im HH Jahr 2011 und der Unterhaltung
ist stv. Bgm Mertins der Meinung, dass der
Rat beschließen sollte, wer, wo
und wie viele Plakate aufgestellt werden dürfen. Damit würde sich
die Aufstellung der Plakatwände erübrigen.
Rh v.d. Bussche ist
der Ansicht, dass das Aufhängen von Wahlkampfplakaten weiterhin auch im
Stadtgebiet möglich sein sollte. Der Beschlussvorschlag sollte dahingehend erweitert werden.
Das Aufhängen von
Plakaten sollte gebührenpflichtig sein, so stv. Bgm Schulz. Hinsichtlich der Wahlkampfplakate
schließt er sich der Meinung von Rh v.d. Bussche an.
FDL Donnerstag
teilt mit, dass durch das Aufstellen der Plakatwände, das wilde Plakatieren
eingegrenzt werden soll. Jegliche
Ausnahmen, Gebühren usw. sind in einer Sondernutzungssatzung zu regeln, die
der Rat in allen Einzelheiten definieren und dann beschließen kann. Zz. handelt die Stadt bezüglich der
Plakatierung nach dem Straßenrecht.
StD Meyer teilt
mit, dass die Sondernutzungssatzung noch in diesem Jahr dem Rat vorgelegt wird.
Rh Wedler ist der
Ansicht, dass es noch Klärungsbedarf
bezüglich der Rentabilität der Plakatwände gibt und beantragt, diesen TOP nochmals im Fachausschuss zu
beraten,
Hinsichtlich der
noch ausstehenden Sondernutzungssatzung beantragt stv. Bgm Mertins diese Angelegenheit zu vertagen, bis diese dem Rat vorliegt.
Bgm Dr. Jastram
lässt über den Antrag von
a) Rh Wedler auf Verweisung in den
Fachausschuss abstimmen.
Dieser wird
abgelehnt.
Ja 4
Nein 11 Enthaltung 1
b) stv. Bgm Mertins auf Vertagung abstimmen.
Dieser wird
abgelehnt.
Ja 3
Nein 11 Enthaltung 2
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beschafft vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen
Grundstückseigentümer vier Plakatwände; Ausführung gemäß Anlage 1 (siehe
Vorlage).
Mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer, der in den Anlagen 2 bis 5
dargestellten Standorte (siehe Vorlage), sind die erforderlichen Vereinbarungen
zu schließen.