Sitzung: 26.04.2010 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/546/2009
Sachverhalt:
FDL Demmer
verteilt eine Tischvorlage zu diesem
TOP (Anlage
zur Niederschrift zu TOP 9) und erläutert die Angelegenheit. Eine
Verlängerung des Pachtvertrages ist lt.. Rechtsauffassung des Landkreises nicht
möglich. Der Fischereipachtvertrag ist mit einer Laufzeit von 12 Jahren neu zu
schließen. Die Höhe der Pacht 450,00 € bleibt unberührt. Hinsichtlich der
Verringerung der Gebühren der Fischereierlaubnisscheine hat der VA H in seiner
Sitzung am 08.03.2010 empfohlen, die Jahresgebühren für
Fischereierlaubnisscheine für die Elbe nebst Buhnen und Kuhlen werden von derzeit 150,00 € auf 80.00
€ gesenkt.
Rh Flindt bemerkt
hierzu, dass der § 1 (2) nicht korrekt ist,
der Wort „Nutzung“ müsste seiner Ansicht nach durch „Benutzung“ ersetzt. Die Gebiete befinden sich im
Schutzgebiet C. Der Angelverein hat mit der Stadt zwei Verträge (Elbe und Alte
Jeetzel) geschlossen. Beide Verträge sollten die gleiche Laufzeit haben, d.h. der bestehende
Vertrag über die Elbe müsste dementsprechend verlängert werden.
Aus Sicht von Rh
v.d. Bussche besteht hier noch Klärungsbedarf.
Stv. Bgm Schneeberg
beantragt, diesen TOP zu vertagen und den
neuen Vertrag vorzulegen.
Der Antrag von stv.
Bgm Schneeberg auf Vertagung und wird einstimmig
angenommen.
Auf Antrag von Rh
Flindt fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der Pachtvertrag mit dem Angelverein über die „Elbe“ soll die gleiche Laufzeit wie der neu zu beschließende Vertrag haben und ist dementsprechend zu verlängern bzw. neu abzuschließen.