Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

 

FDL Demmer verteilt  eine Tischvorlage zu diesem TOP  (Anlage zur Niederschrift zu TOP 9) und erläutert die Angelegenheit. Eine Verlängerung des Pachtvertrages ist lt.. Rechtsauffassung des Landkreises nicht möglich. Der Fischereipachtvertrag ist mit einer Laufzeit von 12 Jahren neu zu schließen. Die Höhe der Pacht 450,00 € bleibt unberührt. Hinsichtlich der Verringerung der Gebühren der Fischereierlaubnisscheine hat der VA H in seiner Sitzung am 08.03.2010 empfohlen, die Jahresgebühren für Fischereierlaubnisscheine für die Elbe nebst Buhnen  und Kuhlen werden von derzeit 150,00 € auf 80.00 €  gesenkt.

 

Rh Flindt bemerkt hierzu, dass der § 1 (2) nicht korrekt ist,  der Wort „Nutzung“ müsste seiner Ansicht nach durch „Benutzung“  ersetzt. Die Gebiete befinden sich im Schutzgebiet C. Der Angelverein hat mit der Stadt zwei Verträge (Elbe und Alte Jeetzel) geschlossen. Beide Verträge sollten die  gleiche Laufzeit haben, d.h. der bestehende Vertrag über die Elbe müsste dementsprechend verlängert werden.  

 

Aus Sicht von Rh v.d. Bussche besteht hier noch Klärungsbedarf.

 

Stv. Bgm Schneeberg beantragt,  diesen TOP zu vertagen und den neuen Vertrag vorzulegen.

 

Der Antrag von stv. Bgm Schneeberg auf Vertagung und wird einstimmig angenommen.

 

Auf Antrag von Rh Flindt fasst der Rat folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Pachtvertrag mit dem Angelverein über die „Elbe“ soll die gleiche Laufzeit wie der neu zu beschließende Vertrag haben und ist dementsprechend zu verlängern bzw. neu abzuschließen.