Beschluss: Vertagung

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert anhand eines Lageplanes die angedachte Veränderung der Verkehrsführung. Es ist geplant, den zz. gesperrten Abschnitt der Continentalstraße entlang des Bahndammes in Form einer Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung zum Firmengelände der Conti AG zu öffnen. Des Weiteren soll an der Seite des Bahndammes ein Angebotsstreifen für Radfahrer errichtet werden. Durch diese beiden Maßnahmen soll erreicht werden, dass sich die sicherheitstechnische Situation im Einmündungsbereich des Firmengeländes deutlich verbessert. Gegenwärtig ist es so, dass sowohl alle liefernden als auch die Material abholenden LKWs im Bereich des Firmentores drehen müssen, weil auf dem Firmengelände der Conti AG ein Drehen nicht möglich ist. Dies führt gerade zu Zeiten des Schichtwechsels oftmals zu nicht ungefährlichen Situationen. Durch die Veränderung der Verkehrsführung bräuchten keine LKWs mehr drehen, sondern würden quasi im Kreisverkehr das Firmengelände von rechts anfahren und nach links verlassen.

 

Nach kurzer Diskussion im Ausschuss kommt der Ausschuss zu folgendem

 


Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird für die Herrichtung des Fußgänger/Radfahrerstreifens, die Beleuchtung und die Sanierung der 2 Betonfahrbahnplatten auf die nächste Sitzung des Bauausschusses vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenermittlung durchzuführen und diese in der nächsten Sitzung vorzustellen.