Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2009 mit Anhang und Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

Einzelheiten der Prüfung können dem Prüfungsbericht, der als Anlage zur Vorlage versandt wurde, entnommen werden.

Auf Nachfrage von Rh Mertins nach dem Gesamtdefizit des Eigenbetriebes und die Defizite der kostendeckenden Einrichtungen (Seite 9)  Straßenreinigung und Friedhöfe erläutert Herr Klafak, dass die Unter- oder Überdeckungen dieser kostenrechnenden Einrichtungen nicht für den Ausgleich des Gesamthaushaltes des Eigenbetriebes verwendet werden dürfen. Die Erklärung findet sich in der Anlage 10, Seite 8, Punkte 32 und 33 des Berichtes. Es wurden 18.185,16 €  der Rücklage „Straßenreinigung“ zugeführt. Die Straßenreinigungsgebühren werden im kommenden Jahr neu kalkuliert. Ob sich eine Gebührensenkung ergibt, muss die Kalkulation zeigen.
Herr Klafak erläutert weiter, dass sich das Gesamtdefizit aus zwei großen, nicht vorhersehbaren Posten erklärt:

1.)  Durch die Einführung der flexiblen Arbeitszeit werden in den Sommermonaten zusätzliche Arbeitsstunden geleistet und in den Wintermonaten wieder abgebaut. Es wurden aufgrund des extremen Winters jedoch keine Stunden abgebaut. Es mussten zusätzliche Stunden (insbesondere auch an den Wochenenden) geleistet werden.
Hierfür wurde eine Rückstellung für geleistete Überstunden in Höhe von 37.500,- € gebildet.

2.)  Durch einen sehr hohen Krankenstand (allein fünf Mitarbeiter waren jeweils über sechs Wochen arbeitsunfähig) waren nicht kalkulierbare Ertragsausfälle in Höhe von rd. 36.500,- € zu verbuchen.


Rh Mertins führt aus, ob nicht die Einstellung einer zusätzlichen Kraft geplant werden sollte, um die Fehlzeiten und Ausgleich der Überstunden aufzufangen.

Herr Klafak entgegnet, dass längere Krankheiten von Kollegen eben nicht vorhersehbar sind und für eine zusätzliche Kraft keine Mittel eingeplant sind. Die bisherigen Aufträge der Samtgemeinde und der Gemeinden (incl. Städte Hitzacker und Dannenberg) konnten nach Priorität abgearbeitet werden. Es muss auch abgewartet werden, wie sich Haushaltslage der Gemeinden entwickelt. Im letzten Jahr hat beispielsweise die Stadt Hitzacker zum Ende des Jahres alle Daueraufträge gestoppt. Es durften nur noch Aufträge auf besondere Anordnung durch den Fachbbereich ausgeführt werden.
Die im Jahr 2011 frei werdende Stelle soll wieder besetzt werden und ggf. können, je nach Anforderung, die Verträge der Saisonkräfte um einige Wochen verlängert werden.

Der Werksausschuss empfiehlt folgenden


 


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2009 wird festgestellt.

b)      Die Werksleitung wird gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2009 entlastet.

c)       Der Fehlbetrag wird aus der Rücklage gedeckt.