Sitzung: 07.04.2010 Werksausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 07/135/2010
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2009 mit Anhang und
Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der
Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 entsprechen
nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der
Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu
Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“
Einzelheiten der
Prüfung können dem Prüfungsbericht, der als Anlage zur Vorlage versandt wurde,
entnommen werden.
Auf Nachfrage von Rh Mertins nach dem Gesamtdefizit des Eigenbetriebes und die
Defizite der kostendeckenden Einrichtungen (Seite 9) Straßenreinigung und Friedhöfe erläutert Herr
Klafak, dass die Unter- oder Überdeckungen dieser kostenrechnenden Einrichtungen
nicht für den Ausgleich des Gesamthaushaltes des Eigenbetriebes verwendet
werden dürfen. Die Erklärung findet sich in der Anlage 10, Seite 8, Punkte 32
und 33 des Berichtes. Es wurden 18.185,16 €
der Rücklage „Straßenreinigung“ zugeführt. Die Straßenreinigungsgebühren
werden im kommenden Jahr neu kalkuliert. Ob sich eine Gebührensenkung ergibt,
muss die Kalkulation zeigen.
Herr Klafak erläutert weiter, dass sich das Gesamtdefizit aus zwei großen,
nicht vorhersehbaren Posten erklärt:
1.) Durch die Einführung der flexiblen
Arbeitszeit werden in den Sommermonaten zusätzliche Arbeitsstunden geleistet
und in den Wintermonaten wieder abgebaut. Es wurden aufgrund des extremen
Winters jedoch keine Stunden abgebaut. Es mussten zusätzliche Stunden
(insbesondere auch an den Wochenenden) geleistet werden.
Hierfür wurde eine Rückstellung für geleistete Überstunden in Höhe von 37.500,-
€ gebildet.
2.) Durch einen sehr hohen Krankenstand
(allein fünf Mitarbeiter waren jeweils über sechs Wochen arbeitsunfähig) waren nicht
kalkulierbare Ertragsausfälle in Höhe von rd. 36.500,- € zu verbuchen.
Rh Mertins führt aus, ob nicht die Einstellung einer zusätzlichen Kraft geplant
werden sollte, um die Fehlzeiten und Ausgleich der Überstunden aufzufangen.
Herr Klafak entgegnet, dass längere Krankheiten von Kollegen eben nicht
vorhersehbar sind und für eine zusätzliche Kraft keine Mittel eingeplant sind.
Die bisherigen Aufträge der Samtgemeinde und der Gemeinden (incl. Städte
Hitzacker und Dannenberg) konnten nach Priorität abgearbeitet werden. Es muss
auch abgewartet werden, wie sich Haushaltslage der Gemeinden entwickelt. Im
letzten Jahr hat beispielsweise die Stadt Hitzacker zum Ende des Jahres alle
Daueraufträge gestoppt. Es durften nur noch Aufträge auf besondere Anordnung
durch den Fachbbereich ausgeführt werden.
Die im Jahr 2011 frei werdende Stelle soll wieder besetzt werden und ggf.
können, je nach Anforderung, die Verträge der Saisonkräfte um einige Wochen
verlängert werden.
Der Werksausschuss
empfiehlt folgenden
Beschluss:
a)
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS
Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2009 wird
festgestellt.
b)
Die Werksleitung wird gemäß § 30 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2009 entlastet.
c)
Der Fehlbetrag wird aus der Rücklage gedeckt.