Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 07.07.2008 beschlossen,  für den Bereich des Bauhofes des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände und für den Bereich des Klärwerkes in Lüggau, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Nach der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über diese Planung hat der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und nach Beschlussfassung hierüber die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans  Lüggau Bauhof/Klärwerk in seiner Sitzung am 02.11.2009 beschlossen.

Zu a)

Mit Schreiben vom 26.02.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB am Aufstellungsverfahren beteiligt und der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 02.03.2010 bis einschließlich 01.04.2010 öffentlich ausgelegt.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind Anregungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der E.ON Avacon AG,  von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und von der Stadt Lüchow (Wendland) vorgetragen worden, die abzuwägen sind.

 

Zu b)  

Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gemäß

§ 10 BauGB gefasst werden kann.

 

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert ausführlich anhand der vorliegenden Wertungsunterlagen Punkt für Punkt die eingegangenen Anregungen und die entsprechende Wertung.

 

Auf Anregung des Ratsherrn Dr. Lange wird zu Punkt 11 das Wort „sollten“ in „sollen“ geändert. Der Satz heißt nun: „Bei Neuversiegelungen sollen grundsätzlich immer nur die Belegmaterialien verwendet werden, die unter Abwägung der vorgesehenen Flächennutzung eine optimale Durchlässigkeit des Regenwassers gewährleisten.“

 

Nach kurzer Diskussion zu einigen der zu wertenden Punkten kommt der Ausschuss zu folgendem

 


Beschluss:

Zu a)   Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen. Zu Punkt 11 wird das Wort „sollten“ durch das Wort „sollen“ ersetzt (s. Sachverhalt).

Zu b)  Der Bebauungsplan Lüggau Bauhof/Klärwerk wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.