Der anhaltende Winter wird der Gemeinde hohe Kosten verursachen, die in der Höhe noch nicht abschätzbar sind. Schäden durch den Frost werden auf den Straßen schon jetzt sichtbar. Dazu kommen die Schäden durch den Winterdienst an Verkehrseinrichtungen, die auch zu beheben sind.

 

Rh Beutler verweist in diesem Zusammenhang auf die Satzung der Samtgemeinde, wonach diese ab einer Schneehöhe von ca. 10 cm verpflichtet ist, die Straßen zu räumen.