Die eingereichte Aufhebung der Timmeitzer Straße als Stoppstraße im Bereich der Einmündung in die Göhrdestraße wurde seitens des Fachdienstes Straßenverkehr des Landkreises abschlägig beschieden. Begründet wird dies mit der schlechten Einsicht nach links mit nur 40 m, statt vorgeschriebenen 70 m und nach rechts wegen der auf der Waage stehenden Fahrzeuge.