Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Sachverhalt siehe VAH/VIII/40 vom 24.09.2009.

Die Kosten für Lieferung und Montage der entsprechend Anlage 1 ausgeführten Werbetafeln belaufen sich incl. Montage in einer Betonverankerung auf 2.400,- €/Stück.
Werbeschilder unterliegen als Werbeanlagen den Bauordnungen der Länder. Zuständig ist jeweils die Untere Bauaufsichtsbehörde. Für (orts)feste und dauerhafte Werbeanlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Kosten für die Erstellung der Bauantragsunterlagen einschl. Baugenehmigungsgebühr und ggf. erforderlicher Statik sind pauschal mit rd. 350,- €/Stück zu veranschlagen.

Als mögliche Standorte werden nachfolgend bezeichnete Flächen vorgeschlagen:

a) Ortseingang „Dannenberger Straße“ vor dem Grundstück „Dannenberger Str. 63“
    Flur 1 Flst. 217/3; Eigentümer: Realverband Marwedel – siehe Anlage 2
b) Ortseingang „Elbuferstraße“ im Bereich Mehrzweckplatz
    Flur 5 Flst.1/4; Eigentümerin: Stadt Hitzacker (Elbe) – siehe Anlage 3
c) Ortseingang „Lüneburger Straße / Geesterding“
    Flur 12 Flst. 89/52; Eigentümerin: Stadt Hitzacker (Elbe) – siehe Anlage 4.
d) Ortseingang „Gelderländer Straße“ Höhe des Grundstückes „Am Kosakenberg 14“
    Flur 12 Flst. 8/510; Eigentümerin: Stadt Hitzacker (Elbe) – siehe Anlage 5:

Die v. g. Standorte befinden sich allesamt innerhalb der geschlossenen Ortslage. Für die Errichtung von Werbeanlagen sind hier keine Mindestabstände zur Fahrbahnkante vorgeschrieben, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss jedoch sichergestellt sein.
Bezüglich der vorgeschlagenen Standorte wurden bisher keine Gespräche mit den jeweiligen Grundstücks-eigentümern geführt.

Bei einem Stückpreis von 2.750,-- € (einschl. Bauantrag und –genehmigungsgebühren) und der Beschaffung von 4 Plakatwänden belaufen sich die Gesamtkosten auf 11.000,-- €.
 

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck trägt vor, dass geprüft werden soll, ob und wo großflächige Plakatwände ( 3,60 m x 2,50 m) aufgestellt werden können, um dem wilden Plakatieren entgegenzuwirken. Die Plakatwände kosten ca. 2.800,-- € das Stück und sollen an den Standorten, wie in der Vorlage aufgeführt, aufgestellt werden.

 

Ratsherr Schneeberg findet die wilden Klebereien fürchterlich. Es sollte aber darauf geachtet werden, wenn die Plakatwände aufgestellt sind, dass dann nicht mehr wild plakatiert wird und für die Bereitstellung der Plakatwände ein Entgelt erhoben wird.

 

Herr Hesebeck berichtet hierzu, dass die Sondernutzungsatzung ein wildes Plakatieren ausschließt und dass hiernach Gebühren zu erheben sind. Die Nutzung der Plakatwände ist nur mit Genehmigung gestattet.

 

Vorsitzender Herr Westdörp lässt über den Beschlussvorschlag mit dem Zusatz abstimmen, dass die Nutzung der Plakatwände kostenpflichtig werden muss und Plakatieren an anderen Stellen in der Sondernutzungssatzung ausgeschlossen werden soll. 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beschafft vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer vier Plakatwände; Ausführung gemäß Anlage 1.
Mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer, der in den Anlagen 2 bis 5 dargestellten Standorte, sind die erforderlichen Vereinbarungen zu schließen. 

Die Nutzung der Plakatwände muss kostenpflichtig werden und Plakatieren an anderen Stellen soll in der Sondernutzungssatzung ausgeschlossen werden.