Sitzung: 03.03.2010 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/070/2010
Sachverhalt:
Herrn Lange gehört
der Campingplatz in Tiessau. Er hat bereits die umliegenden Ländereien von
verschiedenen Eigentümern erworben und bat, ihm auch den zwischen seinen
Grundstücken befindlichen Weg zu verkaufen. Die westlich des Weges befindliche
Fläche gehört ebenfalls Herrn Lange. Sie wird durch seine Gäste als Zelt- bzw.
Spielplatz genutzt. Er befürchtet, dass er bei einem möglichen zukünftigen
Verkauf der Wegefläche an andere sein Grundstück nicht mehr direkt erreichen
kann.
Ein Verkauf sollte
nicht erfolgen, da es sich hier um eine Zufahrt für die Feuerwehr für eventuell
erforderliche Löschzwecke handelt. Außerdem wäre der in Richtung Westen
weiterführende Weg dann nicht mehr erschlossen.
Um den
Befürchtungen Herrn Langes entgegenzukommen, könnte man ihm ein Vorkaufsrecht
an dem Weg einräumen.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck berichtet, dass der Weg im Bereich des Bebauungsplans Reetsmoor
liegt und dieser als Feuerwehrzufahrt dient. Aus Sicht der Stadt besteht keine
Absicht
den Weg zu
verkaufen und u.a. auch nicht wegen der Festsetzungen im Bebauungsplan. Vom
Verkauf sollte daher abgesehen werden. Dem Antragsteller könnte ein
Vorkaufsrecht eingeräumt
werden.
Ratsherr Schneeberg
spricht sich gegen die Einräumung eines Vorkaufsrechtes aus.
Vorsitzender Herr
Westdörp lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Weg wird nicht
verkauft. Der Name des Antragstellers wird aus dem Beschlussvorschlag
herausgenommen. Ein Vorkaufsrecht soll nicht eingeräumt werden.
Beschlussvorschlag:
Das Flurstück 151/1
der Flur 2 der Gemarkung Tießau wird nicht verkauft. Ein Vorkaufsrecht soll nicht
eingeräumt werden.