Sachverhalt:
Gemäß Ratsbeschluss vom 30.6.2009 wird der Ausgleich des Verfahrenskontos für das Baugebiet „Am Walde II“ zum 31.12.2009 durch eine Kreditaufnahme finanziert. In der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde vom 24.9.2009 ist dazu eine Kreditermächtigung bis zu 200.000 EUR vorgesehen.
Zum Ausgleich des Verfahrenskontos werden Kreditmittel in
Höhe von ………… EUR benötigt. Um den Kostenvorteil der Kreditfinanzierung zu
gewährleisten, ist die Kreditlaufzeit entsprechend der seinerzeitigen Vergleichsberechnung
auf 5 Jahre festzulegen.
Da zu diesem TOP noch keine endgültige Endabrechnung der NLG vorliegt wird der
TOP abgesetzt.