Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Das Flurstück (siehe Anlage zur Vorlage) befindet sich zwischen zwei gemeindlichen Wegeflächen. Der Weg, Flurstück 249/1 kann nur über eine fremde Fläche erreicht werden. Es entstehen keine Vermessungskosten, da es sich um eine feste Parzelle handelt.

 

Bgm Sperling erläutert den Sachverhalt.
Die DRE besitzt noch ein Restgrundstück an einem gemeindeeigenen Weg. Wenn das Grundstück an eine Privatperson verkauft würde, wäre die Zufahrt für die Gemeinde nicht mehr gewährleistet.

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 


Beschluss:

Von der DRE, Mittelstraße 20, 12529 Berlin wird das Flurstücke 187/5 der Flur 1 der Gemarkung Jameln erworben. Das Flurstück hat eine Fläche von 109 m². Die Gemeinde trägt die mit dem Vertrag verbundenen Kosten

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Vertragsverhandlungen bis zu Kaufpreisfestsetzung zu führen.