Sitzung: 24.02.2010 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 31/028/2010
Sachverhalt:
Das Flurstück
(siehe Anlage zur Vorlage) befindet sich zwischen zwei gemeindlichen
Wegeflächen. Der Weg, Flurstück 249/1 kann nur über eine fremde Fläche erreicht
werden. Es entstehen keine Vermessungskosten, da es sich um eine feste Parzelle
handelt.
Bgm Sperling erläutert den Sachverhalt.
Die DRE besitzt noch ein Restgrundstück an einem gemeindeeigenen Weg. Wenn das
Grundstück an eine Privatperson verkauft würde, wäre die Zufahrt für die
Gemeinde nicht mehr gewährleistet.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat
folgenden
Beschluss:
Von der DRE,
Mittelstraße 20, 12529 Berlin wird das Flurstücke 187/5 der Flur 1 der
Gemarkung Jameln erworben. Das Flurstück hat eine Fläche von 109 m². Die
Gemeinde trägt die mit dem Vertrag verbundenen Kosten
Der Bürgermeister
wird ermächtigt, Vertragsverhandlungen bis zu Kaufpreisfestsetzung zu führen.