Sitzung: 16.02.2010 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/042/2010
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 02.11.2009
beschlossen, den Bebauungsplan Querdeich zu ändern, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung einer psychiatrischen Versorgungseinrichtung
zu schaffen. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Zu a)
Mit Schreiben vom 09.12.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (2) BauGB am Änderungsverfahren beteiligt und der Entwurf des
Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründungen gemäß § 3 (2)
BauGB in der Zeit vom 21.12.2009 bis einschließlich 20.01.2010 öffentlich
ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung sind Anregungen nur vom Katasteramt
Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen worden, die abzuwägen
sind.
Zu b)
Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen der Träger
öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann.
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet
einzelne Fragen.
Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan Querdeich - 4. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig werden die
Begründungen zum Bebauungsplan und zur örtlichen Bauvorschrift beschlossen.