Die Tischvorlage konnte nicht rechtzeitig erstellt werden, teilt Bgm Harlfinger mit.

 

Anmerkung der Protokollführerin:

 

Nachfolgende Auskünfte wurden von Herrn Mieth zum

TOP 8.1 Dorferneuerungsverfahren im Bereich der Gemeinde Göhrde 30/039/2010

eingeholt:

 

Am 08.01.2010 wurde eine schriftliche Anfrage per mail an das GLL Lüneburg zu folgenden Fragen aus der Ratssitzung vom 15.12.2009 geschickt:

 

Die Ortschaften Metzingen, Bredenbock und Tollendorf waren vor ca. 20 Jahren schon einmal in der Dorferneuerung. Besteht die Möglichkeit, dass diese Dörfer noch einmal in ein Dorferneuerungsverfahren aufgenommen werden können?

 

Im Bereich Metzingen/Bredenbock besteht ein massives Oberflächenwasserproblem, das außerhalb der Ortslage von Schmessau aufgrund Hanglage beginnt und in der Ortslage von Bredenbock endet. Wäre eine solche Maßnahme förderfähig?

 

Kann man eine Kostenkalkulation für Honorarkosten Dorferneuerungsplan erstellen?

 

Die Fragen wurden auf telefonische Nachfrage bei Herrn Lütke, GLL Lüneburg, am 10.02.2010 folgendermaßen beantwortet:

 

Es ist durchaus denkbar, das die OT Metzingen, Bredenbock und Tollendorf noch einmal in ein Dorferneuerungsverfahren mit aufgenommen werden können. Es kommt auf die Begründung zum Aufnahmeantrag an. Wenn z.B. eine Vielzahl von privaten Maßnahmen bei der letzten DE noch nicht zum Zuge gekommen ist, besteht schon ein erhebliches Interesse, den Ort wieder aufzunehmen. Wird hingegen damit argumentiert, dass z.B. die Pflasterarbeiten aus einer früheren Maßnahme abgängig sind und daher eine Neuaufnahme angestrebt wird, muss mit einer Ablehnung gerechnet werden.


Herr Lütke möchte sich das Gebiet der Gemeinde Göhrde gern einmal bei offener Witterung ansehen, um sich ein realistisches Bild machen zu können. Auch die beschriebene Oberflächenwassersituation könnte durchaus förderfähig sein. Genaues muss man vor Ort sehen. Evtl. würde auch ein beschleunigtes Flurbereinigungsverfahren, das in die DE integriert werden kann,  die Situation entspannen.

 

Für eine Honorarkostenschätzung muss ebenfalls erst ein Überblick über das Gemeindegebiet verschafft werden. Herr Lütke ist auf jeden Fall auch der Meinung bei einem möglichen

Aufnahmeantrag, alle Dörfer aufzunehmen. Für eine Berechnung müssen außerdem noch diverse Daten über Einwohner, Infrastruktur, landwirtschaftliche Betriebe usw. vorgelegt werden.

Erst dann kann eine Honorarkostenschätzung erfolgen.