Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Sachverh. VA Nr. VIII/42 vom 25.01.2010.

 

Ohne Aussprache fasst der StRat folgenden

 

 

 


Beschluss:

Über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen gem. § 83 Abs. 4 NGO mit einem Wert von über 100 Euro bis zu 2.000 Euro wird die Entscheidung auf den Verwaltungsausschuss übertragen.