Ausschussvorsitzender Dr. Jastram fragt nach der Zuständigkeit der Reinigungspflicht auf dem Radweg Ortsausgang Hitzacker Richtung Neu Darchau an der Bahnunterführung (Gelderländer Straße).  Ein Bürger ist dort gestürzt, weil Laub auf dem Radweg lag.
Rh Ringel bemerkt hierzu, wie die Reinigungspflicht bei der Straßenbauverwaltung geregelt ist. Nach derzeitiger Rechtsprechung ist es nicht gefordert, dass alle Straßen und Radwege gleichzeitig gereinigt bzw. geräumt sein müssen. Es gibt Pläne bzw. Prioritäten, nach denen die Reinigung vorgenommen wird. 
Anmerkung der Verwaltung

In dem genannten Bereich ist das Straßenbauamt Lüneburg zuständig.