Sitzung: 23.11.2009 Werksausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Ausschussvorsitzender Dr.
Jastram fragt nach der Zuständigkeit der Reinigungspflicht auf dem Radweg
Ortsausgang Hitzacker Richtung Neu Darchau an der Bahnunterführung
(Gelderländer Straße). Ein Bürger ist
dort gestürzt, weil Laub auf dem Radweg lag.
Rh Ringel bemerkt hierzu, wie die Reinigungspflicht bei der
Straßenbauverwaltung geregelt ist. Nach derzeitiger Rechtsprechung ist es nicht
gefordert, dass alle Straßen und Radwege gleichzeitig gereinigt bzw. geräumt
sein müssen. Es gibt Pläne bzw. Prioritäten, nach denen die Reinigung
vorgenommen wird.
Anmerkung der Verwaltung
In dem genannten Bereich ist das Straßenbauamt
Lüneburg zuständig.